Der Staatsanwaltschaft zufolge soll Habeck zu Beginn seiner Rede „inhaltlich unzutreffende Tatsachen über das BSW und Sahra Wagenknecht geäußert haben“. Die Behörde erklärte weiter: „Nach Position der Verteidigung handelte es sich bei den Ausführungen um eine strafrechtlich zulässige kritische Meinungsäußerung.“
Bundestag lehnt Aufhebung der Immunität ab
Die Bundestagspräsidentin sei über die Ermittlungen informiert worden. Auf seiner Internetseite teilte der Bundestag mit, dass das Parlament die Durchführung eines Strafverfahrens gegen Habeck mehrheitlich nicht genehmigte. Damit folgte es einer Beschlussempfehlung des Immunitätsausschusses. Auf Anfrage von MDR Sachsen teilte die Staatsanwaltschaft Dresden mit, dass der Vorwurf der Verleumdung zum Nachteil von Sahra Wagenknecht trotzdem weiter verfolgt werden kann. Robert Habeck ist gewählter Abgeordneter des Bundestags.
Die Immunität soll sicherstellen, dass Politiker ihr Mandat frei ausüben können, ohne durch politisch motivierte Strafanzeigen behindert werden. Für Robert Habeck gilt die Unschuldsvermutung.