Hassprediger scheitert mit KlageEhemaliger Deutschland-Chef des IS darf ausgewiesen werden – Verwaltungsgericht Düsseldorf weist Klage zurück
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Düsseldorf
IS-Terrorist scheitert vor Gericht
11. Juni 2025 um 18:28 Uhr
Mit Fußfesseln wird Abu Walaa in den Gerichtssaal des Düsseldorfer Verwaltungsgericht geführt. Drei Justizwachtmeister begleiten ihn. Auch während des Prozesses bleiben die Ketten an seinen Füßen. Der ehemalige Deutschland-Chef der Terrormiliz Islamischer Staat klagt gegen die Ausländerbehörde des Kreises Viersen. Denn die fordert seine Ausweisung aus Deutschland. Doch das Düsseldorfer Verwaltungsgericht schmettert die Klage am Mittwoch (11.06.) ab.
Gefahr für die Öffentlichkeit
Laut Gericht sei eine glaubhafte Abkehr von seiner damaligen Haltung zum IS und eine Deradikalisierung nicht erkennbar. „Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, dass die Ausweisung aufgrund nationaler Sicherheitsinteressen gerechtfertigt ist. Von dem Kläger geht eine erhebliche konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus, die so groß ist, dass auch die Belange seiner insgesamt sieben deutschen Kinder dahinter zurücktreten müssen“, so Gerichtssprecher Lars Wildhagen.
41-Jähriger sitzt bereits in Haft
Mit einem Eilantrag gegen seine Ausweisung war Abu Walaa vor einem Jahr in Düsseldorf bereits gescheitert – mit der gleichen Begründung. Jetzt hat das Gericht die Klage des IS-Terroristen gegen die Ausländerbehörde des Kreises Viersen erneut abgewiesen. Denn die fordert seine Ausweisung aus Deutschland – nach seiner Haftstrafe. Als Salafistenprediger rekrutierte Abu Walaa junge Muslime für den sogenannten Islamischen Staat. Deshalb wurde er zu zehneinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der Hassprediger muss noch bis 2027 hinter Gittern bleiben. Der Kreis Viersen steht hinter dem Urteil. „Es wurde eine wichtige Entscheidung für uns als Kreis Viersen und für die Gesamtsituation in Deutschland getroffen. Wir begrüßen, dass es nun rechtliche Klarheit gibt”, so der Kreis Viersen in einem schriftlichen Statement.
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Interview mit Manuel Ostermann
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Ausweisung trotzdem unsicher
Ob Abu Walaa am Ende wirklich ausgewiesen wird, ist dennoch völlig unklar. Der 41-Jährige sagt nämlich, im Irak würde er hingerichtet werden. Laut Gericht soll deshalb eine diplomatische Zusicherung eingeholt werden, die eine Todesstrafe ausschließt. Das Ganze sei aber bislang noch nicht erfolgt.