Die Verletzung der Aufsichtspflicht kann nur zu einer zivilrechtlichen Haftung der Eltern führen, nicht jedoch zu einer strafrechtlichen Konsequenz. In der Regel übernimmt dann die Haftpflichtversicherung der Eltern die Kosten. Ob Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, entscheiden Gerichte im Einzelfall.
Nach Angaben der Dresdner Stadtverwaltung sind die kommunalen Gebäude versichert. „Wir werden sehen, wie die Bewertung der Versicherung ausfällt. Da wird es hoffentlich eine Versicherungssumme geben, die uns zumindest hilft, das Gelände herzurichten,“ sagte die Leiterin des Dresdner Amts für Hochbau und Immobilienverwaltung, Katrin Tauber MDR SACHSEN. Teuber wies zudem Vorwürfe einer Bürgerinitiative zurück, die Stadt habe zu wenig für die Sicherung des Gebäudes getan. Zugänge seien verschlossen, Türen und Fenster mit Holzplatten verbarrikadiert gewesen, so Teuber.