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Nahaufnahme von einem Rundfunkbeitrag-Briefbogen mit ARD- und ZDF-Logo, einem Überweisungsträger und GeldmünzenNeuerung beim Rundfunkbeitrag: Beitragspflichtige müssen sich umstellen. (Symbolfoto) © Udo Herrmann/Imago

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio informiert Kunden aktuell über eine wichtige Änderung beim Rundfunkbeitrag. Millionen Haushalte sind betroffen.

Dortmund – Der Rundfunkbeitrag ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Jeder beitragspflichtige Haushalt muss aktuell 18,36 Euro im Monat zahlen, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu finanzieren. Haushalte, die nicht per Lastschrift, sondern per Rechnung zahlen, sind nun von einer wichtige Änderung betroffen.

Änderung beim Rundfunkbeitrag – Beitragspflichtige müssen dringend aufpassen

Bisher erhielten Beitragszahler regelmäßig – meist vierteljährlich – eine schriftliche Zahlungsaufforderung per Post, die an die fälligen Rundfunkbeiträge erinnert. Bald wird stattdessen nur noch einmalig ein Schreiben verschickt, die sogenannte Einmalzahlungsaufforderung.

In diesem Schreiben sind alle relevanten Zahlungstermine für das Beitragskonto aufgeführt, die innerhalb eines Kalenderjahres anstehen. Weitere Erinnerungen per Post entfallen komplett (weitere Finanz-News auf RUHR24).

Änderung beim Rundfunkbeitrag – für Betroffene kann es teuer werden

Für die Beitragszahler bedeutet das also: Sie erhalten keine Rechnungen mehr. Stattdessen müssen sie die im einmaligen Schreiben genannten Zahlungstermine selbstständig im Blick behalten und pünktlich überweisen. Eine erneute schriftliche Erinnerung erfolgt nur noch, wenn sich grundlegende Dinge wie die Beitragshöhe oder die Bankverbindung ändern.

Wer Zahlungstermine versäumt, muss mit zusätzlichen Kosten rechnen. „Wird der rückständige Betrag nicht beglichen, wird ein Festsetzungsbescheid verschickt. Mit dem Festsetzungsbescheid wird ein Säumniszuschlag von 1 Prozent der rückständigen Beitragsschuld fällig, mindestens aber 8 Euro“, heißt es auf der Webseite des Beitragsservices. 

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Auch diesen Säumniszuschlag müssen Beitragszahler pünktlich begleichen. Denn ansonsten werden zum nächsten Zahlungstermin erneut entsprechende Zuschläge fällig.

Rundfunkbeitrag vor Änderung – das müssen Beitragszahler wissen

Die Einmalzahlungsaufforderung wird nach und nach an alle Beitragszahlende versendet, die per Überweisung zahlen, erklärt die Einrichtung. Erste Beitragspflichtige hätten das Schreiben bereits erhalten.

Wichtig zu wissen: Erst mit Erhalt der ersten Einmalzahlungsaufforderung tritt die Änderung in Kraft. Wer diese noch nicht erhalten hat, bekommt zunächst noch wie gewohnt Rechnungen zugeschickt.