Wer nach Amerika reisen will, tut gut daran, sich kundig zu machen. „Weder eine gültige ESTA-Genehmigung noch ein gültiges US-Visum begründen einen Anspruch auf Einreise in die USA. Die endgültige Entscheidung über die Einreise trifft der US-Grenzbeamte. Es empfiehlt sich, Nachweise über die Rückreise bei der Einreise mitzuführen. Gegen dessen Entscheidung gibt es keinen Rechtsbehelf. Den deutschen Auslandsvertretungen ist es nicht möglich, auf die Rückgängigmachung einer Einreiseverweigerung hinzuwirken“, schreibt zum Beispiel das Auswärtige Amt. Es kommt zu dem Schluss, dass Reisende „ausschließlich mit einem gültigen ESTA oder Visum in die USA reisen sollten, das dem geplanten Aufenthaltszweck entspricht. Vorstrafen in den USA, falsche Angaben zum Aufenthaltszweck oder eine auch nur geringfügige Überschreitung der Aufenthaltsdauer bei Reisen können bei Ein- oder Ausreise zu Festnahme, Abschiebehaft und Abschiebung führen.“