Eine Bundesrichterin in den USA hat vorerst eine umstrittene Exekutivanordnung von US-Präsident Donald Trump gestoppt. Dabei entschied Denise J. Casper vom US-Bezirksgericht in Massachusetts
am Freitag auf Betreiben von 19 demokratisch geführten Bundesstaaten. Sie hatten Trumps Anordnung vom 25. März als verfassungswidrig bezeichnet und argumentiert, dass der republikanische Präsident nicht befugt sei, Änderungen an den Wahlen und den Wahlverfahren der Bundesstaaten vorzunehmen.
Die Klage ist eine von mehreren in den USA, die sich gegen Trumps Exekutivanordnung vom 25. März richten. Der US-Präsident hatte das Dekret unterzeichnet, nachdem er jahrelang Zweifel an der Integrität des US-Wahlsystems geäußert und fälschlicherweise behauptet hatte, seine Niederlage gegen den demokratischen Ex-Präsidenten Joe Biden im Jahr 2020 sei auf weitverbreiteten Wahlbetrug zurückzuführen.
Wähler sollten US-Staatsbürgerschaft nachweisen
In der Anordnung forderte Trump unter anderem, dass Wählerinnen und Wähler bei Bundeswahlen einen Nachweis ihrer US-Staatsbürgerschaft vorlegen müssen und dass Stimmzettel per Post nur noch gültig sind, wenn sie bis zum Wahltag eingegangen seien. Zuschüsse für Bundeswahlen sollten zudem davon abhängen, ob sich die einzelnen Staaten an die neue Frist halten. Die Trump-Regierung argumentierte,
die Exekutivanordnung diene „freien, fairen und ehrlichen
Wahlen“.
Die Verfassung gewährt dem Präsidenten keine speziellen Befugnisse über Wahlen.
US-Richterin Denise J. Casper
Während Teile von Trumps Anordnung bereits im April von einem Richter in Washington blockiert worden waren, ging Caspers Entscheidung nun noch weiter, indem sie der Auffassung der Bundesstaaten folgte, dass wichtige Teile der Anordnung des Präsidenten rechts- und verfassungswidrig seien.
© Lea Dohle
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Die Richterin sagte, dass niemand bestreite, dass die US-Staatsbürgerschaft erforderlich sei, um an Bundeswahlen teilnehmen zu können. Doch „die Befugnis für die Wahlanforderungen liegt in den Händen des Kongresses“, der niemals einen dokumentarischen Nachweis der Staatsbürgerschaft verlangt habe.
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