Er ließ erst von ihr ab, als Passanten eingriffen: Ein 34-Jähriger, der seine Ehefrau beinahe erwürgt hätte, wird langfristig in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Das entschied das Düsseldorfer Landgericht kürzlich in einem sogenannten Sicherungsverfahren. Weil der Mann unter einer paranoiden Schizophrenie leidet, gilt er als schuldunfähig und muss nicht ins Gefängnis – weil er aber eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, kommt er in die Psychiatrie. Nun wird einmal pro Jahr überprüft, ob die Voraussetzungen für diese sogenannte Unterbringung noch gegeben sind.