Die US-Regierung zieht weitere Einreisebeschränkungen für Ausländer in Betracht. Die US-Zeitung Washington Post und die Nachrichtenagentur Reuters berichten über ein internes Dokument des US-Außenministeriums, das sie einsehen konnten. Demnach könnten Bürger aus 36 Ländern betroffen sein.
„Das Ministerium hat 36 Länder identifiziert,
für die ein vollständiges oder teilweises Einreiseverbot
empfohlen werden könnte“, heißt es in dem Schreiben, das am Wochenende verschickt wurde. Darin werden die Regierungen der betroffenen Länder aufgefordert, innerhalb von 60 Tagen bestimmte Anforderungen umzusetzen; nur so könnten sie ein Einreiseverbot für ihre Staatsbürger umgehen.
USA kritisieren Probleme mit Pässen und Antisemitismus
Die US-Regierung kritisiert ganz unterschiedliche Punkte: Einige der Staaten hätten keine kompetente Regierungsbehörde, die Pässe ausstellen könne, in anderen gäbe es „weit verbreiteten Betrug durch die Regierung“ oder Bedenken wegen angeblicher antisemitischer Aktivitäten in den USA. Wieder andere Länder wurden dafür kritisiert, dass viele ihrer Bürger nach Auslaufen ihrer Visa in den USA geblieben seien.
In dem Dokument heißt es demnach weiter, dass ein Land die Bedenken auch
ausräumen kann, indem es zum Beispiel Menschen aus Drittstaaten
aufnimmt, die aus den USA abgeschoben werden.
Unter den Ländern sind 25 aus Afrika. Betroffen sind Angola, Antigua und Barbuda, Benin, Bhutan, Burkina Faso, Cabo Verde, Kambodscha, Kamerun, Côte d’Ivoire, Demokratische Republik Kongo, Dschibuti, Dominica, Äthiopien, Ägypten, Gabun, Gambia, Ghana, Kirgisistan, Liberia, Malawi, Mauretanien, Niger, Nigeria, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, Sao Tome und Principe, Senegal, Südsudan, Syrien, Tansania, Tonga, Tuvalu, Uganda, Vanuatu, Sambia und Simbabwe.
Einschränkungen für 19 Länder schon in Kraft
US-Präsident Donald Trump hat Anfang Juni ein Dekret unterzeichnet, das Bürgern aus
zwölf Ländern die Einreise verbietet, für sieben weitere Länder gelten Beschränkungen. Er begründete den Schritt
mit dem Schutz der USA vor „ausländischen Terroristen“ und
anderen Bedrohungen der nationalen Sicherheit.
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