Berlin – Trotz des andauernden Ukraine-Krieges übernimmt der Bund weiterhin die Grundsteuer für das höchst umstrittene „Russische Haus“ in Berlin. Das berichtet der „Tagesspiegel“.

Das Haus gilt als Propaganda-Zentrale des Kreml – Juristen fordern seit Jahren die Schließung.

Kreml-Diktator Wladimir Putin (72) nutzt die Räumlichkeiten des „Russischen Hauses“ in Berlin, um Kriegspropaganda zu verbreiten. Im hauseigenen Kino zeigten die Betreiber 2022 den Film „Der Holocaust: Fäden des Gedenkens“ – in den Aufnahmen werden Ukrainer als Nazis verunglimpft. Zudem gibt es Hinweise, dass die Einrichtung zentrale Figuren prorussischer Protestgruppen unterstützt, die in Deutschland Autokorsos abhielten.

Doch die deutsche Bundesregierung zahlt die Grundsteuer für das umstrittene „Russische Haus“ an der Friedrichstraße offenbar weiterhin. Das geht aus einer kleinen Anfrage des Grünen-Bundestagsabgeordneten Robin Wagener hervor. Zuerst berichtete das Nachrichtenmagazin „Focus“.

▶︎ Auf Nachfrage des Magazins beziffert das Auswärtige Amt die Grundsteuer für das Grundstück, auf dem die im russischen Staatsbesitz befindliche Immobilie steht, für das Jahr 2024 auf 70.000 Euro.

„Das Haus sollte geschlossen und nicht über Bundesmittel finanziert werden“, sagt Wagener, der auch Osteuropa-Beauftragter der Grünen-Fraktion ist, dem „Focus“.

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▶︎ Der Betreiber des Hauses, die staatliche russische Staatsagentur „Rossotrudnitschestwo“, steht auf der EU-Sanktionsliste. Wageners Fraktion will sich in den kommenden Haushaltsverhandlungen für die Sperrung der Mittel einsetzen.

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Trotz des andauernden Ukraine-Krieges sind Schritte gegen das Haus allerdings nicht zu erwarten. In der Antwort auf Wageners Anfrage erklärte das Auswärtige Amt: „Die Bundesrepublik Deutschland begleicht die Grundsteuer bezüglich des Grundstücks als Eigentümerin und ist damit originäre Grundsteuerschuldnerin.“

Und weiter: „Bezüglich des auf dem Grundstück befindlichen Hauses, welches im Eigentum der Russischen Föderation steht, begleicht die Bundesrepublik Deutschland die Grundsteuer für die Russische Föderation aufgrund ihrer rechtlichen Verpflichtung aus dem bilateralen deutsch-russischen Abkommen zu Liegenschaftsfragen der Kulturinstitute von 2013.“