Normalerweise sind Tiere im Gerichtssaal nicht unbedingt erwünscht, jetzt hat das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf eine Ausnahme gemacht: Weil es in dem Verfahren einer Spielhallen-Mitarbeiterin gegen ihren Arbeitgeber um Hündin Lori ging, sollte diese auch im Gerichtssaal erscheinen. Das tat sie auch, verschlief die gut einstündige Verhandlung dann aber weitgehend. „Vorbildlich“ nannte der Richter das im Anschluss, auch wenn das Verfahren für die Halterin am Dienstag keinen so erfreulichen Abschluss fand.