Maßnahmen in Neukölln rechtens

Poller-Gegner scheitern vor Gericht

17.06.2025 – 17:21 UhrLesedauer: 1 Min.

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Poller im Neuköllner Reuterkiez (Archivbild): Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes ist nicht anfechtbar. (Quelle: IMAGO/Jürgen Held)

Immer wieder gehen Anwohner oder Verkehrsteilnehmer in Berlin juristisch gegen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung vor. In Neukölln hatte das keinen Erfolg.

Im Neuköllner Reuterkiez getroffene Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung sind rechtens. In einem Eilverfahren bestätigte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eine vorhergehende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes ist nicht anfechtbar.

Um den Durchfahrtsverkehr zu beschränken, stellte das Bezirksamt Neukölln im November 2023 im Reuterkiez Poller auf, führte Durchfahrtsverbote und Einbahnstraßenregelungen ein. Damit will der Bezirk den Verkehr beruhigen sowie die Unfallzahlen senken.

Zwei Anwohner und ein Verkehrsteilnehmer, der nicht in Neukölln wohnt, sind mit den Maßnahmen nicht einverstanden. Sie zogen gegen den Bezirk vor Gericht. Nachdem ihr Antrag bereits im März vom Verwaltungsgericht abgewiesen wurde, scheiterten sie jetzt auch in der nächsten Instanz.

Zur Begründung der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts heißt es, dass das Verwaltungsgericht seiner Prüfung die Gesamtheit der angeordneten Maßnahmen zugrunde gelegt habe. Verkehrsmaßnahmen seien immer Teil eines Gesamtkonzeptes. „Nicht für jede Straße oder jeden Straßenabschnitt, in dem verkehrsrechtliche Maßnahmen angeordnet werden, muss eine besondere Gefahrenlage festgestellt werden“, heißt es in der Mitteilung des Oberverwaltungsgerichts.

Es liege im Ermessensspielraum des Bezirksamtes, welche Maßnahmen geeignet seien, um die festgestellte Gefahrenlage zu entspannen. Die Belange der Antragssteller seien in der Umsetzung ausreichend berücksichtigt worden.