Die Bundespolizei hatte im Zeitraum vom 1. Mai bis 31. Mai 2025 ein Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen im Hauptbahnhof Nürnberg erlassen und entsprechend überwacht. Insgesamt stellten die Beamtinnen und Beamten im besagten Zeitraum neun gefährliche Gegenstände, darunter Tierabwehrsprays, Pfeffersprays und diverse Messerarten fest. In einigen Fällen handelte es sich zugleich um Verstöße gegen das Waffengesetz, wie die Bundespolizei mitteilt.

Lesen Sie auch: Baustellenflut im Nürnberger Stadtgebiet sorgt für Ärger

Hintergrund des Erlasses war, dass Gewalttaten unter Verwendung von gefährlichen Gegenständen im Hauptbahnhof Nürnberg zuletzt angestiegen waren und damit auch schwerere Verletzungen der Geschädigten einhergingen. Mitunter wurden dabei Tierabwehrsprays oder Schlag- und Stichgegenstände benutzt, deren Besitz und Mitführen nach dem Waffengesetz nicht verboten waren. Aus Sicht der Bundespolizei ist der Einsatz erfolgreich verlaufen.