Zwei Anwohnende und ein nicht in Neukölln lebender Verkehrsteilnehmer sind vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) mit ihrer Beschwerde gegen einen Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts zur Verkehrsberuhigung im Neuköllner Reuterkiez gescheitert. Wie das OVG am Dienstag mitteilte, dürfen die Maßnahmen zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs im Kiez – auch Kiezblocks genannt – vorläufig bestehen bleiben.

Ende 2023 hatte das Neuköllner Bezirksamt verschiedene Maßnahmen umgesetzt, um den Durchfahrtsverkehr im Reuterkiez zwischen Maybachufer und Sonnenallee zu beschränken und die Zahl der Unfälle zu senken. Neben mehreren Fahrrad- und weitreichenden Einbahnstraßenregeln versperren seitdem auch Poller an verschiedenen Kreuzungen die Durchfahrt. Auch die angrenzende Hobrechtbrücke, die den Landwehrkanal nach Kreuzberg überquert, ist seither nur noch in eine Richtung befahrbar.

Poller und Einbahnstraßen in Berlin-Neukölln So haben sich die Unfallzahlen im Reuterkiez entwickelt

Zwei Anwohnende und ein weiterer Autofahrer hatten sich gegen den überwiegenden Teil dieser Maßnahmen gewandt und waren damit in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. Das Gericht lehnte einen entsprechenden Eilantrag Anfang April ab. 

Das Verwaltungsgericht entschied, das Bezirksamt habe die Maßnahmen treffen dürfen, um die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs zu gewährleisten. Die vorgelegten Daten zeigten, dass der Reuterkiez ein Wohngebiet mit hohem Verkehrsaufkommen, hoher Fahrraddichte und hohen Unfallzahlen sei. Mit der Beschränkung werde das Verkehrsaufkommen insgesamt verringert. Dies lasse eine Reduzierung der Unfälle und des Lärms erwarten. Bei der Auswahl der Mittel habe der Bezirk einen Einschätzungsspielraum.

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Diese Entscheidung bestätigte nun das Oberverwaltungsgericht in einem Eilverfahren. Das Verwaltungsgericht habe demnach seiner Prüfung zutreffend die Gesamtheit der angeordneten Maßnahmen zugrunde gelegt. Sämtliche verkehrsrechtliche Maßnahmen seien Teil eines Gesamtkonzepts. 

Zudem seien die der Entscheidung des Verwaltungsgerichts zugrunde liegenden Daten zu Verkehrszählungen, zur Ermittlung des Prozentsatzes des Durchgangsverkehrs, zu den Unfallzahlen mit Personenschäden und zu dem Anteil des Fahrradverkehrs nicht zu beanstanden. Nicht für jede Straße oder jeden Straßenabschnitt, in dem verkehrsrechtliche Maßnahmen angeordnet werden, müsse eine besondere Gefahrenlage festgestellt werden, teilte das OVG weiter mit. Die Belange der Antragsteller als Anwohner und Verkehrsteilnehmer seien hinreichend berücksichtigt worden. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

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Seit Jahren wird in Berlin über die Kiezblocks gestritten, die auch in anderen Bezirken aufgestellt wurden. Kürzlich stoppte der Berliner Senat bis auf Weiteres seine Zuschüsse für die Planung eines entsprechenden Modellprojekts im Bezirk Mitte. 

Zur Begründung für ihren Schritt erklärte die Verkehrsverwaltung, die Belange von Anwohnern, Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten, Wirtschafts- und Lieferverkehren oder Buslinien würden nicht ausreichend berücksichtigt. In einer Mitteilung macht die Verkehrsverwaltung deutlich, dass auch Planungen für Kiezblocks in anderen Bezirken geprüft und vorerst nicht weiter finanziert werden. (Tsp, dpa)