Können Islamisten belangt werden, wenn sie Aufmärsche organisieren und dort Hass verbreiten? Nur mit Mühe, sagt der Leitende Hamburger Oberstaatsanwalt Arnold Keller.
1. April 2025, 20:33 Uhr
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In Hamburg treffen sich Islamisten, um verfassungsfeindliche Propaganda zu verbreiten und ein Kalifat zu fordern. Arnold Keller, Leiter der Zentralstelle Staatsschutz, erklärt, dass die Szene sich verändert hat und auch im Internet gefährlicher Islamismus präsent ist. Trotzdem ist es schwierig, gegen solche Gruppen vorzugehen, da viele Äußerungen rechtlich nicht strafbar sind. Die Polizei hat ein mutmaßliches Geheimtreffen von Islamisten gestoppt, bei dem vier Messer gefunden wurden, aber keine strafrechtlichen Ermittlungen eingeleitet wurden. Islamisten im Internet äußern sich vermehrt antisemitisch, was zu Ermittlungen führt. Es ist schwer abzuschätzen, ob aus dieser Wut auch Anschläge entstehen könnten. US-amerikanische Geheimdiensthinweise sind eine wichtige Hilfe, um islamistische Gefährder in Hamburg zu überwachen.
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Demonstranten bei einer Kundgebung der islamistischen Gruppierung Muslim Interaktiv unter dem Motto „Gegen Zensur und Meinungsdiktat“ im Hamburger Stadtteil St. Georg im Jahr 2023
© Gregor Fischer/dpa
In Hamburg treffen sich immer wieder Islamisten, um verfassungsfeindliche Propaganda auf die Straße zu tragen. Dabei fordern sie bisweilen auch ein Kalifat. Was kann man gegen diese Versammlungen unternehmen? Und was gegen den wachsenden Islamismus? Arnold Keller ist Leiter der Zentralstelle Staatsschutz bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg. Seine Abteilung ist für politisch motivierte Straftaten in der analogen und digitalen Welt zuständig. Im Interview sagt er, warum Islamisten eine Gefahr sind, was rechtlich möglich ist – und was nicht.