Die Bürgerschaft wird am Donnerstag über die Reform der Altersentschädigung für ehemalige Abgeordnete entscheiden. Ziel ist die Umstellung des aktuellen, kapitalgedeckten Alterssicherungssystems auf ein beamtenpensionsähnliches Modell. Dabei würden die Anwartschaften gegenüber dem heutigen Niveau deutlich steigen (wir berichteten).

Bisher schien es, als würden alle Parlamentsfraktionen den von der Bürgerschaftsverwaltung ausgearbeiteten Gesetzentwurf mittragen. Doch das hat sich nun geändert. Die FDP geht auf Gegenkurs, und Bündnis Deutschland (BD) wird wohl zumindest gegen zwei Details der Neuregelung stimmen. Dabei geht es zum einen um den Zeitpunkt des Inkrafttretens. Als das Thema Ende der letzten Wahlperiode Fahrt aufnahm und später ein konkreter Reformvorschlag auf der Grundlage des sogenannten Austermann-Gutachtens auf dem Tisch lag, war man sich fraktionsübergreifend einig, dass die Neuregelung erst ab der kommenden Wahlperiode gelten soll, also ab 2027. Das Argument dahinter: Es macht keinen guten Eindruck, wenn aktuelle Abgeordnete Dinge beschließen, von denen sie selbst materiell profitieren. Davon ist inzwischen keine Rede mehr. Die Umstellung soll jetzt zum 1. Januar 2026 wirksam werden.

Schäck: „Über Alternativen nachdenken“

Der andere strittige Punkt ist ein Zuschlag für herausgehobene Funktionsträger (Parlamentspräsidentin, Fraktionsvorsitzende und die jeweiligen Stellvertreter). Sie sollen höhere Anwartschaften erhalten. Normale Abgeordnete bekommen laut Gesetzentwurf künftig pro Jahr ihrer Parlamentszugehörigkeit zwei Prozent ihrer Diät, die ab Juli 6369 Euro beträgt, als monatliche Altersrente. Ein Jahr in der Bürgerschaft ist also 127 Euro wert, eine volle Wahlperiode 509 Euro. Fraktionschefs und Parlamentspräsidentin würden zusätzlich zwei Prozent erhalten, die Stellvertreter 1,5 Prozent. Ein fiktives Beispiel sieht so aus: Ein Abgeordneter gehört 16 Jahre lang der Bürgerschaft an, davon acht als Fraktionsvorsitzender. Mit den normalen, jährlichen Prozentschritten plus Funktionszuschlägen kommt er für die Zeit seiner Parlamentszugehörigkeit auf 2929 Euro Altersruhegeld.

FDP-Fraktionschef Thore Schäck ist das nicht mehr geheuer. Er gehörte ursprünglich zu denjenigen Abgeordneten, die Änderungen am gegenwärtigen kapitalgedeckten System forderten. Zurzeit erhalten die Abgeordneten von der Bürgerschaftsverwaltung zuzüglich zur Diät einen monatlichen Pauschalbetrag von gut 1000 Euro, den sie in vorgegebene Finanzprodukte zur Alterssicherung einzahlen. Die sind allerdings so renditeschwach, dass Schäck sie selbst als „Geldvernichtungsmaschine“ bezeichnete. Das jetzt geplante Pensionsmodell behagt Schäck allerdings auch nicht mehr. „Es verlagert die Kosten für die Steuerzahler nur in die Zukunft“, sagt Schäck. Es müsse über Alternativen nachgedacht werden.

Zur Startseite