Stand: 18.06.2025 13:52 Uhr
Der ehemalige Vorsitzende eines FDP-Stadtverbands aus der Region Hannover ist am Mittwoch vom Amtsgericht Hannover wegen gewerbsmäßiger Untreue verurteilt worden. Er muss nicht ins Gefängnis.
Die Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wurde einem Gerichtssprecher zufolge zur Bewährung ausgesetzt. Der ehemalige Vorsitzende hatte gestanden, im vergangenen Jahr über mehrere Wochen hinweg Geld vom Konto des Stadtverbands auf sein Privatkonto überwiesen zu haben, heißt es. Der 33-Jährige ist demnach bereits wegen Urkundenfälschung vorbestraft.
31-mal Gelder aufs Privatkonto überwiesen
Damit er das Geld unauffällig auf sein Privatkonto überweisen konnte, erfand er den Angaben zufolge Verwendungszwecke wie „Büroauslagen“ oder „Dreikönigstreffen“. Laut Amtsgericht hat er in 31 Fällen insgesamt knapp 8.600 Euro veruntreut. Daher stellte das Urteil auch auf gewerbsmäßige Untreue ab, so der Gerichtssprecher. Der Richter erteilte dem Verurteilten demnach die Auflage, das erschlichene Geld bis zum 1. August an den Stadtverband zurückzuzahlen. Der ehemalige Vorsitzende des Stadtverbands hatte dem Gericht zufolge bereits im November sein Amt niedergelegt und die Partei verlassen.
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Dieses Thema im Programm:
NDR 1 Niedersachsen | Regional Hannover | 18.06.2025 | 06:30 Uhr
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