Foto-Fahndung nach Ladendiebstahl
Unbekannter klaut in Hertener Drogerie

18.06.2025 18:30 Uhr

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Ein Blick auf das Fahndungsportal der Polizei


Die Polizei hofft bei ihrer Fahndung nach einem in ein versuchtes Tötungsdelikt verwickelten Mann auf Zeugenhinweise. (Symbolbild) © picture alliance/dpa

2 Min Lesezeit

Ein bislang unbekannte Person hat am 17. Dezember 2024 gegen 15 Uhr in der Rossmann-Filiale in Herten-Westerholt diverse Pflegeprodukte und Batterien gestohlen. Eine Überwachungskamera der Drogerie zeichnete den mutmaßlichen Ladendieb oder die mutmaßliche Landendiebin auf. Die Polizei veröffentliche nun Fotos und bittet um Hinweise aus der Bevölkerung.

Ob es sich bei der auf den Bildern abgebildeten Person um einen Mann oder eine Frau handelt, lässt die Polizei offen. Die Person war schlank und hatte zur Tatzeit eine Kurzhaarfrisur mit dunklen Haaren und ist schätzungsweise zwischen 30 und 35 Jahren alt. Sie trug eine schwarze Jacke, schwarze Hose, weiße Turnschuhe und hatte eine dunkelrote Umhängetasche bei sich. Auf der linken Hand und am Hals sind Tätowierungen zu erkennen.

Wer die Person erkennt oder weiß, wo sie sich aufhält, wird gebeten, sich bei der Polizei unter der Telefonnummer 0800/2361 111 zu melden.

Wie kommt es, dass mehrere Monate vergehen, bis derartige Fotos veröffentlicht werden? Das liegt daran, dass eine sogenannte Öffentlichkeitsfahndung eines der letzten Mittel zur Ergreifung der Täter ist. Zuvor müssen alle anderen Ermittlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sein. Und das kann dauern. Am Ende entscheidet nicht die Polizei darüber, ob ein mutmaßlicher Täter sein Gesicht im Internet oder in der Zeitung wiederfindet, sondern die Staatsanwaltschaft muss einen Antrag zur Veröffentlichung von Fotos oder Videos stellen. Ein Richter prüft dann, ob alle Ermittlungsansätze ausgeschöpft sind.

Hintergrund dieses komplizierten Vorgehens: Es muss abgewogen werden zwischen den Persönlichkeitsrechten der abgebildeten Person einerseits und dem Strafanspruch des Staates andererseits. Denn theoretisch könnte es auch passieren, dass ein Foto einer Person veröffentlicht wird, bei dem sich später herausstellt, dass sie gar nichts verbrochen hat – was für Betroffene weitreichende Konsequenzen hätte.

Ein Fahndungsfoto der Polizei.

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Die Polizei sucht diese noch unbekannte Person, die in einer Drogerie in Westerholt diverse Waren gestohlen haben soll. © Polizei Recklinghausen

Ein Fahndungsfoto der Polizei.

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Die Polizei sucht diese noch unbekannte Person, die in einer Drogerie in Westerholt diverse Waren gestohlen haben soll. © Polizei Recklinghausen

Ein Fahndungsfoto der Polizei.

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Die Polizei sucht diese noch unbekannte Person, die in einer Drogerie in Westerholt diverse Waren gestohlen haben soll. © Polizei Recklinghausen

Ein Fahndungsfoto der Polizei.

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Die Polizei sucht diese noch unbekannte Person, die in einer Drogerie in Westerholt diverse Waren gestohlen haben soll. © Polizei Recklinghausen

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