20.06.2025 – 13:43
Hannover (ots)
Pressemitteilung des Zollfahndungsamtes Hannover
Am 19.06.2025 erfolgten durch das Zollfahndungsamt Hannover in
Bielefeld Ermittlungen und Sicherstellungen im Zusammenhang mit nicht
verkehrsfähigen und unversteuerten Waren.
Gegen einen 29-jährigen besteht der Verdacht der gewerbsmäßigen
Steuerhehlerei sowie des Verstoßes gegen das Gesetz über neue
psychoaktive Stoffe (NPSG).
In einem Einfamilienhaus in Bielefeld wurden insgesamt 1.776 Dosen Snus
(nicht verkaufsfähiger Kautabak), 1.611 unversteuerte E-Zigaretten mit
nicht zulässiger Füllmenge sowie 269 HHC-Vapes (verboten als neue
psychoaktive Substanz) sichergestellt.
Der Fund erfolgte im Zuge eines Brandeinsatzes, bei dem die illegalen
Waren von den Einsatzkräften der Feuerwehr und der Polizei entdeckt
wurden.
„Das Zollfahndungsamt Hannover bedankt sich für die gute Zusammenarbeit
bei der Polizei und Feuerwehr der Stadt Bielefeld. Dies zeigt erneut die
Wichtigkeit der Zusammenarbeit mit den lokalen Sicherheitsbehörden, um
den unerlaubten Handel mit illegalen und potenziell gefährlichen
Produkten effektiv zu bekämpfen“, so Guido Mäke, Pressesprecher des
Zollfahndungsamtes Hannover.
Die Ermittlungen dauern an.
Zusatzinformation:
E-Zigaretten:
Seit dem 1. Juli 2022 unterliegen Liquids für die Verwendung in
E-Zigaretten der Tabaksteuer. Zum 1. Januar 2024 stieg diese von 0,16
Cent auf 0,20 Cent pro Milliliter. Gemäß § 14 Tabakerzeugnisgesetz
dürfen Einweg-E-Zigaretten nur mit einem Inhalt von höchstens zwei
Millilitern (maximal 800 Züge) in den Verkehr gebracht werden.
Snus:
Snus ist eine verbreitete Form von Oraltabak. Aufgrund der Richtlinie
zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der
Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von
Tabakerzeugnissen ist das gewerbliche Inverkehrbringen von Snus in der
gesamten Europäischen Union mit Ausnahme von Schweden verboten. In
Deutschland ist das Inverkehrbringen von Tabak zum oralen Verbrauch und
Kautabak nach § 11 des Tabakerzeugnisgesetzes verboten.
HHC:
Hexahydrocannabinol (HHC) ist ein halbsynthetisch hergestelltes
psychoaktives Cannabinoid und hydriertes Derivat von
Tetrahydrocannabinol (THC), das zudem natürlich in geringen Spuren in
Cannabis vorkommt. Am 14. Juni 2024 wurde die Herstellung und der
Vertrieb von HHC durch die Fünfte Verordnung zur Änderung der Anlage des
Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) verboten. Am 26. Juni 2024
wurde diese im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit trat das Verbot
am 27. Juni 2024 in Kraft.
Rückfragen bitte an:
Zollfahndungsamt Hannover
Guido Mäke
Telefon: 0511 / 8990 1004
E-Mail: guido.maeke@zfah.bund.de
http://www.zoll.de
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