Die in Budapest inhaftierte deutsche non-binäre Person Maja T. bleibt nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts weiter in Untersuchungshaft. Das ungarische Gericht lehnte einen Antrag auf Überstellung in den
Hausarrest ab. Begründet wurde dies mit erhöhter Fluchtgefahr, da ein Strafmaß von bis zu 24 Jahren Haft drohe. 

In dem Prozess wird Maja T. vorgeworfen, im Februar 2023
in Budapest an Gewalttaten gegen tatsächliche oder mutmaßliche
Rechtsextremisten beteiligt und für schwere Körperverletzungen
mitverantwortlich gewesen zu sein. Seit 16 Tagen befindet sich die inhaftierte Person in Hungerstreik – T. fordert bessere Haftbedingungen, wie etwa die Aufhebung der Isolationshaft. Nach der Urteilsverkündung sagte Maja T., es gebe „keinen objektiven Grund“ für eine weitere Inhaftierung, deren
Bedingungen „unmenschlich“ seien. Maja kündigte eine Fortsetzung des Hungerstreiks an.

Im Dezember 2023 war Maja
T. in Berlin verhaftet und im Juni 2024 nach Ungarn ausgeliefert worden, obwohl das Bundesverfassungsgericht dies untersagt hatte. Allerdings kam die Entscheidung wenige Minuten zu spät, als Maja T. schon in Ungarn war. 

Die Grünen wandten sich zuletzt mit einem Brief an Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), in dem sie sie aufforderten, sich für die Überstellung von T. nach Deutschland einzusetzen. In dem Schreiben fordern die Grünen zudem, dass Angeklagte grundsätzlich nicht nach Ungarn ausgeliefert
werden sollten, „solange menschenrechtliche und rechtsstaatliche
Mindeststandards dort nicht gewährleistet werden können“. Es gehe dabei
um den Schutz deutscher Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Ausland.

Auch die Linke fordert eine Rücküberstellung. Martin Schirdewan, Vorsitzender der Fraktion The Left im EU-Parlament,
bezeichnete das Verfahren als „politischen Schauprozess“. Ungarns
Ministerpräsident Viktor Orbán führe einen Rachefeldzug gegen
antifaschistische Personen. Er forderte den diplomatischen Einsatz
Berlins für eine Rückführung Majas nach Deutschland.

Maja T.

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