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Russland lässt US-russische Ballerina Xenia Karelina frei
Aktualisiert am 10.04.2025 – 12:10 UhrLesedauer: 6 Min.
Xenia Karelina: Sie wurde freigelassen. (Quelle: IMAGO/Anton Butsenko/imago)
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Russland hat eine Ballerina mit US-amerikanischer Staatsbürgerschaft freigelassen. Der US-Präsident setzt alle Zölle außer gegen China aus. Alle Entwicklungen im Newsblog.
Die Republikaner haben am Mittwoch im US-Repräsentantenhaus ein Gesetz verabschiedet, das die Befugnisse von Bundesrichtern beschneiden soll – als Reaktion auf das Vorgehen einiger Richter gegen Beschlüsse von Präsident Trump. Trotzdem gilt es als unwahrscheinlich, dass der „No Rogue Rulings Act“ tatsächlich in Kraft treten wird. Mehr dazu lesen Sie hier.
Donald Trump befeuert mit seinen Zöllen den Handelskonflikt zwischen den USA und China. Diese Eskalation könnte auch Folgen für den weiteren Verlauf des Ukraine-Krieges haben. Lesen Sie hier mehr dazu.
Russland lässt US-russische Ballerina Xenia Karelina frei
Russland hat die US-russische Ballerina Xenia Karelina freigelassen. Das teilte US-Außenminister Marco Rubio mit. Sie sei auf dem Weg in die USA, erklärte Rubio am Donnerstag. Zuvor war sie in Russland wegen Landesverrats zu einer Gefängnisstrafe von zwölf Jahren verurteilt worden.
Xenia Karelina: Nun ist sie in Freiheit. (Quelle: IMAGO/Donat Sorokin/imago)
Das „Wall Street Journal“ hatte zuvor berichtet, dass Karelina nach Abu Dhabi gebracht wurde, wo CIA-Direktor John Ratcliffe sie empfing. Im Gegenzug kam demnach Arthur Petrow frei, ein deutsch-russischer Staatsbürger. Er war 2023 in Zypern verhaftet worden, weil er mikroelektronische Teile, die in russischen Waffen verwendet werden können, exportiert haben soll.
Der Dax ist am Donnerstag mit deutlichen Gewinnen gestartet. Er stieg um 8,24 Prozent und steht nun bei 21.291,15 Punkten. Damit springt er zurück an die 100-Tage-Linie. Die Anleger reagierten damit auf die Entscheidung von US-Präsident Donald Trump, Sonderzölle für zahlreiche Länder auszusetzen. Lesen Sie hier mehr dazu.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen begrüßt die Ankündigung von US-Präsident Donald Trump, die gegenseitigen Zölle auszusetzen. „Klare, vorhersehbare Bedingungen sind für das Funktionieren des Handels und der Lieferketten unerlässlich“, erklärte sie auf X. Zölle schadeten nur den Unternehmen und Verbrauchern. „Deshalb habe ich mich stets für ein Null-Zoll-Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten eingesetzt.“
In den ersten gut zweieinhalb Monaten seiner Amtszeit hat Donald Trump für reichlich Wirbel gesorgt. Kaum ein Tag verging, ohne dass der US-Präsident einen Exekutiverlass unterzeichnete. Die meisten davon sind hochumstritten, wie jene Executive Order, die besagt, dass es in den USA nur noch zwei Geschlechter gibt oder jene, die den Golf von Mexiko in Golf von Amerika umbenennt. Nun hat Trump wieder zugeschlagen. Lesen Sie hier mehr dazu.
US-Präsident Donald Trump hat per Dekret Ermittlungen gegen zwei Regierungsmitglieder während seiner ersten Amtszeit (2017-2021) angeordnet. Einem ehemaligen Mitarbeiter des Ministeriums für Innere Sicherheit, Miles Taylor, warf Trump am Mittwoch (Ortszeit) vor Journalisten im Weißen Haus vor, „Hochverrat“ begangen zu haben. Der Präsident entzog Taylor und dem ehemaligen Leiter der Bundesbehörde für Cybersicherheit, Christopher Krebs, zudem ihre Sicherheitsfreigaben.
Taylor hatte im Jahr 2018, als er noch für die US-Regierung arbeitete, in einem anonymen Artikel in der Zeitung „New York Times“ Trumps „halbgare, schlecht informierte und manchmal rücksichtslose Entscheidungen“ kritisiert. Er verließ später seinen Posten und schrieb unter seinem echten Namen das Buch „A Warning“ (Deutsch: „Eine Warnung“) über die Trump-Regierung.
Die US-Regierung ist gegen den richterlichen Beschluss über den Zugang der Nachrichtenagentur Associated Press (AP) zum Weißen Haus vorgegangen. Das Büro der US-Staatsanwaltschaft erklärte am Mittwoch (Ortszeit), es habe bei einem US-Berufungsgericht in der Hauptstadt Washington Beschwerde eingelegt.