Carmen und Robert Geiss wurden Opfer eines brutalen Raubüberfalls. Ihr Anwalt beschreibt die Tat als Mordversuch, ein Straferechtsexperte erklärt die Gesetzeslage.

Wenig später sprach das traumatisierte Ehepaar mit „RTL“ über die Ereignisse. „Unser Anwalt in Deutschland sagt ganz klar: Das war ein Mordversuch. Der Tatbestand ist erfüllt. Das war nicht nur ein Raubüberfall“, so Robert Geiss im Interview mit Frauke Ludowig.

ANZEIGEStrafrechtsexperte ordnet Überfall auf Geissens ein

Auch gegenüber „Bild“ wiederholt Geiss den Vorwurf des versuchten Mordes. „Was der Täter Carmen angetan hat, den Kehlkopf einzudrücken und sie zu würgen, bis sie keine Luft mehr bekommt, ist ganz klar ein Mordversuch. Dementsprechend wird auch die Strafe höher ausfallen als bei einem normalen Einbruch.“

Dr. Alexander Stevens, ein von „Bild“ befragter Strafrechtsexperte, legt die Gesetzeslage dar. Um einen versuchten Mord wäre es nach deutschem Recht gegangen, „wenn die oder der Täter bereits den festen Entschluss gefasst hätten, die Geissens etwa aus Habgier zu töten.“

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Dieses Bild aus dem Überwachsungsvideo teilt Robert Geiss. Dieses Bild aus dem Überwachsungsvideo teilt Robert Geiss. instagram.com/robertgeiss_1964 Einzelfall muss vor Gericht überprüft werden

Dabei gäbe es hohe rechtliche Hürden. Auch wenn ein Angriff auf den Halsbereich wie bei Carmen Geiss lebensbedrohlich sein kann, ließe sich daraus „noch kein vorsätzlicher Tötungswille ableiten. Die Tötung eines Menschen unterliegt einer hohen inneren Hemmschwelle, deren bewusste Überwindung im Einzelfall von einem Gericht konkret festgestellt werden muss“, so Stevens.

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Selbst wenn ein Tötungsvorsatz angenommen wird, wäre zu prüfen, „ob die Täter strafbefreiend vom Mordversuch zurückgetreten sind“, also ob sie freiwillig mit den Angriffen auf die Geissens aufhörten und den Tatort fluchtartig verließen.

Robert Geiss: „Wir haben über ChatGPT einen der Täter analysiert“

Bislang gibt es noch keinen Hinweis auf die Täter, die das Millionärspaar überfallen hat. Aufnahmen der Tat veröffentlichten die Geissens selbst auf Social Media, später folgte ein überarbeitetes Video. 

Robert Geiss dazu: „Wir haben über ChatGPT einen der Täter analysiert. Schaut euch mal die Bilder an, vielleicht erkennt jemand ihn“, heißt es zu dem Post. Und weiter verspricht das Paar, das inzwischen den Ort des Geschehens verlassen hat: „Wir würden uns erkenntlich zeigen.“

Dr. Alexander Stevens ist ein deutsch-britischer Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Bestsellerautor, Podcaster und ehemaliger Schauspieler. Er zählt zu den bekanntesten Strafverteidigern Deutschlands und ist insbesondere durch seine medienwirksame Arbeit in aufsehenerregenden Strafprozessen, etwa als Verteidiger von Gil Ofarim und im sogenannten Doppelgängerinnen-Mord von Ingolstadt, bekannt geworden.