Berlin– Bleibt das Rufen einer Terror-Parole in der Hauptstadt ab sofort ungesühnt? Eine Berliner Richterin hat einen Studenten (23) freigesprochen, der die verbotene Losung „From the River to the Sea“ skandierte.

Die Hass-Parole, sie fordert die Auslöschung Israels, wurde Ende 2023 von der damaligen Innenministerin Nancy Faeser (54, SPD) verboten. Die Gerichte gingen allerdings unterschiedlich mit der Bewertung um. In Berlin wurde im November eine Frau (42) vom Landgericht wegen des Verbreitens der Parole über Instagram zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.300 Euro verurteilt.

Das Amtsgericht Tiergarten sprach nun einen FU-Studenten frei, berichtet die Zeitung „taz“. Ihm wurde vorgeworfen, Terrorpropaganda verbreitet zu haben. Er hatte die Hass-Parole bei einer propalästinensischen Versammlung gerufen.

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Eine historische Analyse der Parole durch eine LKA-Sachverständige brachte die Richterin zur Überzeugung, dass es sich nicht um eine Hamas-Parole handele. Ursprünglich sei es nicht um die Auslöschung Israels gegangen. Und: Die Hamas verwende die Terror-Parole gar nicht in dieser Form, heißt es laut „taz“ im Urteil.

Dann behauptet die Richterin: Personen wegen des Spruchs anzuklagen, sei die „Kriminalisierung von politischem Protest“.

Rufen der Parole ab sofort erlaubt?

Innen-Experte Vasili Franco (32, Grüne) sagt, „dass bei der Bewertung der Strafbarkeit der Kontext maßgeblich berücksichtigt werden muss.“ Die bisherige Linie des Senats setze nur auf Repression, so der Abgeordnete. „Die pauschale Kriminalisierung von propalästinensischen Demonstrationen bietet den besten Nährboden für echte Extremisten.“

Martin Matz (60, SPD): „In eine Gesamtbetrachtung gehören auch versammlungsrechtliche Entscheidungen zur Verwendung der Parole. Insgesamt haben sich Amts-, Landes- und Verwaltungsgerichte unterschiedlich zu dieser Frage verhalten.“

Der SPD-Abgeordnete Martin Matz kritisiert das Gerichtsurteil

Der SPD-Abgeordnete Martin Matz kritisiert das Gerichtsurteil

Foto: picture alliance/dpa

Der Abgeordnete betont: „Unzweifelhaft ist für mich, dass man lange in die Vergangenheit schauen muss, um die Parole quasi von der Terrororganisation Hamas zu lösen.“ Zudem: „Seit 2017 diese Formulierung Bestandteil der Hamas-Charta wurde, muss man davon ausgehen, dass hier die Vernichtung des Staates Israel und seiner Bewohner gemeint ist. Ich halte das Urteil für eine Fehleinschätzung.“

Matz erklärt, was mit dieser Hass-Parole gemeint ist: „Zwischen dem Jordan und dem Mittelmeer soll der Staat Israel nach Meinung der Hamas ausgelöscht werden.“