An einer propalästinensischen Demonstration in Berlin haben sich am Sonnabend nach Angaben der Polizei bis zu 15.000 Menschen beteiligt. Der Aufmarsch zog vom Platz der Republik am Reichstagsgebäude Richtung Potsdamer Platz. Wie die Polizei am Sonntag mitteilte, mussten die Einsatzkräfte unter anderem eine Auseinandersetzung mit proisraelischen Demonstrierenden verhindern.

Darüber hinaus beendete die Polizei eine proisraelische Kundgebung Unter den Linden, entlang der Strecke des Gaza-Protests, vorzeitig. Die Polizei begründet das Vorgehen mit der Einschätzung der Einsatzlage durch die Versammlungsleiterin.

Außerdem seien auf der Palästina-Demonstration vereinzelt verbotene Parolen gerufen worden, berichtete Polizeisprecher Florian Naht am Samstag. Auf X kursieren neben Demonstrationsbildern und -videos, auch Fotos von antisemitischen Schildern oder Anhängern.

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Unter dem Titel „United4Gaza“ (Vereint für Gaza) forderten die Organisatoren unter anderem einen Stopp der deutschen Unterstützung für die israelische Regierung, mehr humanitäre Hilfe für die Menschen im Gazastreifen und „eine Entkriminalisierung palästinensischer Stimmen, Symbole und Proteste“.

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Die Veranstalter riefen weiterhin zu Protesten vor deutschen Botschaften auf. Laut Angaben des Polizeisprechers waren mehrere Hundert Kräfte im Einsatz. Angemeldet waren 5000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Der Gegenprotest „United for Israel“ sowie eine weitere Demonstration „gegen antisemitischen Terror und den Hass auf Israel“ zählte nach Polizeiangaben insgesamt rund 120 Personen Teilnehmende.

Wie die Polizei am Sonntag mitteilt, sicherten die Beamten das Geschehen mit 1400 Einsatzktäften im gesamten Stadtgebiet ab. Die größtenteils im Zusammenhang mit der pro-palästinensischen Versammlung registrierten 36 Straftaten führten am Ende zu 49 Festnahmen.

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Diese werden von der Polizei unter anderem mit Straftaten wie der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, tätlichen Angriffs auf und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie mit gefährlicher Körperverletzung begründet.

(tsp,dpa, epd)