Der Planungsverband Westsachsen ist eigentlich auf der Ziellinie, was die Ausweisung von Windvorranggebieten auf 2 Prozent des Planungsgebietes betrifft. Aber natürlich müssen noch alle Kommunen im Verbandsgebiet zustimmen. In Leipzig werden sich die meisten Windvorranggebiete dort konzentrieren, wo auch heute schon Windräder stehen: bei Hartmannsdorf, Knautnaundorf und Rehbach.
Es ist eine schon recht hoch belastete Ecke im Stadtgebiet. Weshalb der Ortschaftsrat Hartmannsdorf-Knautnaundorf einen besonderen Wunsch hat, der in der Stellungnahme der Stadt Niederschlag finden soll.
„Die Zustimmung des Ortschaftsrates Hartmannsdorf-Knautnaundorf erfolgt nur unter dem Vorbehalt der Prüfung durch den Planungsverband, ob bei der Planung der Vorranggebiete (4a, 4b und 4c) die Freihaltungsbereiche unter Berücksichtigung des Bebauungs-/Siedlungsabstandes von 1.000 m zur Wohnbebauung vollständig berücksichtigt wurden“, formuliert der fünfköpfige Ortschaftsrat sein Anliegen. „In diesem Kontext wird die Stellungnahme der Stadt Leipzig entsprechend angepasst und ergänzt.“
Es geht dem Ortschaftsrat also vor allem um die Einhaltung der 1.000-Meter-Abstandsregel zur nächsten Wohnbebauung.
Die Vorlage aus dem Stadtplanungsamt „Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Entwurf der ‚Teilfortschreibung Erneuerbare Energien‘ des Regionalplans Leipzig-Westsachsen“ steht am 25. Juni auf der Tagesordnung des Leipziger Stadtrates.
Die Dringlichkeit des Anliegens erläutert der Ortschaftsrat in seinem Antrag auch recht ausführlich: „Bei der Festlegung neuer Windvorranggebiete – insbesondere 4b und 4c nahe der Ortslage Knautnaundorf muss die Mehrfachbelastung der Anwohner durch bereits vorhandene Windkraftanlagen, den Kies-Sand-Tagebau, die Autobahn A38, die Bundesstraße B186, die Bahnlinie Leipzig-Gera, zwei Gewerbegebiete (inkl. Techno-Disko und Geruch emittierenden Betrieben) den Sendemast und die Südabkurvung des Flughafens Leipzig-Halle in Bezug auf das Schutzgut Mensch zwingend Berücksichtigung finden.
Vor dem Hintergrund des Überlastungsschutzes für die Einwohner von Knautnaundorf sollte im Vorranggebiet 4b eine Anlagenreduzierung festgeschrieben werden.“
Die ausgewiesenen Windvorranggebiete befinden sich alle östlich von Knautnaundorf und beidseits der Autobahn A38.