Trotz zweimonatiger Ermittlungen konnte die Münchner Staatsanwaltschaft nicht endgültig klären, warum eine 33-jährige Surferin Mitte April in der Eisbachwelle verunglückte und einige Tage später starb. Das erklärte Anne Leiding, Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I, am Mittag in der bayerischen Landeshauptstadt. Es handle sich um ein „äußerst tragisches, trotz umfangreicher Ermittlungen nicht aufklärbares Unglück“, sagte Leiding.

Denkbar wäre laut ihr, dass sich die am Knöchel der Frau befestigte Fangleine des Surfbretts oder das Brett selbst an einem der 29 sogenannten Störstein am Grund der Eisbachwelle verhakt habe. Abschließend klären konnten die Ermittler das aber nicht. Die vier Reihen der Steine stützen die Welle mit und wälzen das Wasser um. Auch die Absenkung des Wasserspiegels Ende April brachte keine entscheidenden Erkenntnisse. Deshalb bleibt offen, warum die Frau minutenlang unter Wasser gedrückt wurde und sich nicht mehr befreien konnte.

Keine strafrechtliche Verantwortung bei der Landeshauptstadt

Laut der Sprecherin sieht die Staatsanwaltschaft auch keine strafrechtliche Verantwortung bei der Landeshauptstadt. Per Allgemeinverfügung aus dem Jahr 2010 sei ausdrücklich festgelegt, dass die Surfer das Risiko selbst tragen und eine Eigenverantwortung hätten. Außerdem müsse auch berücksichtigt werden, dass es in Jahrzehnten keinen vergleichbaren Unfall an der Eisbachwelle gegeben habe. Klar ist damit: Das Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wird eingestellt.

Eisbachwelle bleibt gesperrt – vorerst

Inwiefern die seit dem Unglück gesperrte Eisbachwelle jetzt wieder geöffnet wird, ist nicht Sache der Staatsanwaltschaft – diese Entscheidung trifft die Landeshauptstadt München. Nach dem Abschluss des Ermittlungsverfahren will die Stadt die Eisbachwelle jetzt „so bald wie möglich wieder für die Surfenden freigeben“. Das erklärte Münchens zweiter Bürgermeister Dominik Krause (Grüne) am Nachmittag.

Die Freigabe könne aber „auf dringenden anwaltlichen Rat hin“ erst erfolgen, wenn die Stadt Einsicht in die Ermittlungsakte genommen habe, betonte Krause. „Sollten sich darin keine sicherheitsrelevanten Aspekte finden, steht einer Öffnung grundsätzlich nichts im Wege.“ Krause zufolge wurde in Absprache mit der Interessengemeinschaft Surfen in München (IGSM) bereits ein Sicherheitskonzept erstellt. Darin enthalten seien mehrere Maßnahmen wie etwa die Pflicht zur Nutzung einer selbstlösenden Leash. Das Sicherheitskonzept befinde sich derzeit „in der Endabstimmung“.