Der Berliner Verfassungsgerichtshof verhandelt am Mittwoch über die Zulässigkeit eines Volksbegehrens für eine weitgehend autofreie Innenstadt.
Die Bürgerinitiative „Volksentscheid Berlin autofrei“ will nach einer Übergangszeit von vier Jahren fast alle Straßen innerhalb des S-Bahnrings zu „autoreduzierten Straßen“ erklären. Dort sollen dann hauptsächlich Fuß- und Radverkehr, Busse und Straßenbahnen sowie Taxen, Lieferverkehr und Rettungsdienste unterwegs sein. Betroffene Anwohner müssten sich Privatfahrten genehmigen lassen.
Durch dieses Vorgehen verspricht sich die Initiative mehr Lebensqualität in der Stadt, ein gesünderes Leben, mehr Platz für alle, mehr Sicherheit auf den Straßen und mehr Klimaschutz.
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Innenverwaltung sieht Verstoß gegen Grundgesetz
Die Bürgerinitiative hatte 2021 genügend Unterschriften gesammelt, um ein solches Volksbegehren zu starten. Zu einem nächsten Sammelschritt kam es aber nicht, der Senat lehnte den Gesetzentwurf der Initiative 2022 ab.
Nach Einschätzung der Innenverwaltung verstößt der Gesetzentwurf gegen das Grundgesetz, weil er mit „unverhältnismäßigen Eingriffen in die allgemeine Handlungsfreiheit“ verbunden sei.
Die Initiative wirft dem Senat allerdings vor, seine Einschätzung sei politisch motiviert. Deshalb legt die Innenverwaltung den Gesetzentwurf dem Landesverfassungsgerichtshof zur Prüfung vor, diese steht nun an. Ein Urteil ist noch nicht zu erwarten, das wollen die Verfassungsrichter dann zu einem späteren Zeitpunkt fällen.
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Initiative geht „sehr zuversichtlich in die Verhandlung“
Vor der nun anstehenden Verhandlung zeigt sich die Initiative optimistisch. „Wir gehen sehr zuversichtlich in die Verhandlung“, erklärte ihr Sprecherteam. Nicht der Vorschlag für eine lebenswerte, klimafreundliche und sichere Stadt sei ein unverhältnismäßiger Eingriff, sondern die Vorherrschaft des Autoverkehrs sei unverhältnismäßig und schränke die Freiheit aller ein.
Sollte der Verfassungsgerichtshof den Argumenten der Initiative folgen und den Gesetzentwurf für verfassungskonform erklären, will diese den nächsten Schritt des Volksbegehrens einleiten.
Ein Volksbegehren ist erfolgreich, wenn sich mindestens sieben Prozent der Wahlberechtigten zum Abgeordnetenhaus – rund 170.000 Menschen – innerhalb einer Frist von vier Monaten in Unterschriftenlisten eintragen und das Anliegen damit unterstützen. Gelingt das, würde sich innerhalb von vier Monaten ein Volksentscheid anschließen, der abläuft wie bei einer Wahl. Verläuft auch dieser erfolgreich, wäre das Gesetz beschlossen.
Sendung: rbb24 Inforadio, 02.04.2025, 06:25 Uhr