Waldeigentümer in Nordsachsen müssen die Nester des Eichenprozessionsspinners auf ihren Bäumen entfernen. Das hat das Verwaltungsgericht Leipzig entschieden.
Mehrere Waldeigentümer in Hohenprießnitz bei Eilenburg waren vor Gericht gezogen. Sie hatten sich gegen die Entfernung der Nester gewehrt, weil diese teuer ist und sie befürchteten, dass die Raupen sowieso wiederkommen könnten. Außerdem schlugen sie per Eilantrag vor, stattdessen Warnschilder aufzustellen oder das befallene Gebiet abzusperren. Das Gericht lehnte die Einwände ab.
Giftige Raupen gefährden Gesundheit
Das Gericht erklärte, dass die giftigen Haare der Raupen eine Gefahr für die Gesundheit darstellen. Diese können bei Menschen und Tieren Hautausschläge, Atemprobleme und sogar allergische Schocks auslösen. Warnschilder oder Absperrungen reichten der Justizbehörde zufolge nicht aus, um die Gefahr zu verhindern.