Als Bühler und Ballreich 1940 die Einberufungsbefehle erhielten, wandten sie sich an das Wehrmeldeamt: Als überzeugte Christen sei es ihnen unmöglich, der Einberufung Folge zu leisten. Die Nächstenliebe ließe sich nicht mit dem Töten vereinbaren. Einen Tag später wurden sie als Kriegsdienstverweigerer inhaftiert. Am 28. Mai 1940 fand in der Gustav-Freytag-Straße 11 in Wiesbaden die Kriegsgerichtsverhandlung statt. Bühlers Ehefrau Frieda, die anwesend war, erzählte später: „Mein Mann sah mich an und gab die Erklärung: ‚Ich habe mit Jehova einen Bund geschlossen und diesem bleibe ich treu, solange Odem in mir ist‘.“ Das Kriegsgericht verurteilte Bühler und Ballreich zum Tode.