Die EU-Verkehrsminister haben sich darauf geeinigt, die Vorschriften für Fluggastrechte und die Haftung von Fluggesellschaften zu ändern und zu vereinfachen, um den Verbraucherschutz zu gewährleisten. Mit der Überarbeitung werden jedoch Änderungen eingeführt, die die Fluggäste möglicherweise mehr Geld kosten.
Die Europäische Kommission schlug erstmals 2013 eine Reform der Vorschriften vor, da einige von ihnen nicht ordnungsgemäß angewandt wurden und die Fluggäste Schwierigkeiten hatten, sich in den Beschwerdeverfahren zurechtzufinden.
Der Prozess hat sich jedoch jahrelang hingezogen, und der neue Vorschlag soll nun auch den Forderungen der Fluggesellschaften entgegenkommen, insbesondere was die Zahlung von Entschädigungen bei Verspätungen betrifft.
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Derzeit haben Fluggäste Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, wenn sich ihr Flug um mehr als drei Stunden verspätet. Die neue Regelung sieht vor, dass dieses Recht erst ab einer Verspätung von vier Stunden gilt. Außerdem können die Fluggesellschaften von den Fluggästen Gebühren für Kabinengepäck verlangen, wobei nur kleine Taschen, die unter den Sitz passen, kostenlos sind.
Obwohl diese Änderungen von den EU-Verkehrsministern auf der Tagung des EU-Rates akzeptiert wurden, haben sich Deutschland, Portugal, Slowenien und Spanien dagegen ausgesprochen.
„Spanien fordert eine klare und präzise Formulierung der Rechtsvorschriften, um Schlupflöcher zu vermeiden, die es den Fluggesellschaften ermöglichen würden, sich einer Entschädigung zu entziehen. Deutschland ist der Ansicht, dass diese Maßnahmen das Niveau des Verbraucherschutzes senken werden“, sagte Euronews-Reporter Grégoire Lory und fügte hinzu, dass diese Fragen bei den bevorstehenden Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament wahrscheinlich wieder auftauchen werden.
Widerstand der Verbraucher
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Das Europäische Parlament wird den Vorschlag nun prüfen und kann ihn abändern oder ablehnen. Die Mitte-Rechts-Partei EVP und das Mitte-Links-Bündnis (S&D) haben sich bereits in Pressemitteilungen kritisch geäußert, ebenso wie der Europäische Verbraucherverband (BEUC).
„Die Praxis, von den Verbrauchern Gebühren für Handgepäck zu verlangen, insbesondere von Billigfluggesellschaften, ist nach EU-Recht und der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union rechtswidrig. Die Regierungen versuchen nun, diese Praxis zu legitimieren,“ sagte Agustín Reyna, Generaldirektor des BEUC, gegenüber Euronews.
Reyna fügte hinzu, dass die neuen Regeln für Entschädigungen bei Flugverspätungen den „Fluggesellschaften mehr Flexibilität geben sollen“, aber der Position des Europäischen Gerichtshofs widersprechen, „der drei Stunden als angemessenen Schwellenwert“ definiert hatte.
Andererseits begrüßt Airlines for Europe die Überprüfung der Vorschriften. Die Organisation, die 80 % des Luftverkehrs vertritt, erklärte, dass diese Überarbeitung „den Fluggesellschaften helfen würde, den Passagieren das bestmögliche Paket anzubieten.“
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Journalistin: Isabel Marques da Silva
Inhaltsproduktion: Pilar Montero López
Videoproduktion: Zacharia Vigneron
Grafiken: Loredana Dumitru
Redaktionelle Koordination: Ana Lázaro Bosch und Jeremy Fleming-Jones