Initiative „Berlin autofrei“
Autoverkehr verbieten? Gerichtsurteil erwartet
25.06.2025 – 07:27 UhrLesedauer: 1 Min.
Vertreter der Initiative „Berlin autofrei“ demonstrieren auf dem Pariser Platz (Archivbild): Bei einem positiven Urteil kann die Initiative den nächsten Schritt gehen. (Quelle: Monika Skolimowska/dpa)
Der Verfassungsgerichtshof Berlin verkündet heute sein Urteil zum Volksbegehren „Berlin autofrei“. Welche Pläne verfolgt die Initiative?
Der Verfassungsgerichtshof Berlin will am Mittwoch sein Urteil zum Volksbegehren „Berlin autofrei“ verkünden. Die Richter entscheiden über die Zulässigkeit der Initiative, die den privaten Autoverkehr innerhalb des Berliner S-Bahn-Rings weitgehend verbieten will.
Die Bürgerinitiative hatte im Sommer 2021 mehr als 50.000 Unterschriften für die Einleitung eines Volksbegehrens zur Verkehrswende gesammelt. Der Senat hielt das Vorhaben für verfassungsrechtlich bedenklich und bat das höchste Gericht Berlins um eine Prüfung.
Nach den Plänen der Initiative sollen nach einer Übergangszeit von vier Jahren fast alle Straßen im Innenstadtbereich zu „autoreduzierten Straßen“ erklärt werden. Private Autofahrten wären dann pro Person nur noch bis zu zwölfmal im Jahr möglich. Ausnahmen vom Autoverbot soll es für Menschen mit Behinderung, Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr, Müllabfuhr, Taxen sowie Wirtschafts- und Lieferverkehr geben.
Der Verfassungsgerichtshof musste prüfen, ob der Entwurf im Einklang mit der Berliner Verfassung, dem Grundgesetz sowie Bundesrecht steht. Bei einem positiven Urteil könnte die Initiative die nächste Stufe des Volksbegehrens einleiten. Dafür müssten innerhalb von vier Monaten die Unterschriften von mindestens sieben Prozent der Berliner Wahlberechtigten gesammelt werden – derzeit etwa 170.000 Menschen.
Wenn das gelingt, würde ein Volksentscheid folgen. Das Gesetz träte in Kraft, wenn eine Mehrheit der Wähler und zugleich mindestens ein Viertel aller Wahlberechtigten zustimmen.