Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat das
Volksbegehren der Initiative „Volksentscheid Berlin autofrei“ für
zulässig erklärt. Damit kann das Gesetzesvorhaben für ein weitgehendes
Autoverbot in der Hauptstadt weiterverfolgt werden. 

Das Gericht widersprach der Einschätzung des Berliner
Senats, der das Ziel des Gesetzentwurfs für verfassungsrechtlich
bedenklich
hielt. 

Nach den Plänen der Initiative sollen nach einer
Übergangszeit von vier Jahren fast alle Straßen innerhalb des
S-Bahn-Rings zu „autoreduzierten Straßen“ werden. Private Autofahrten
wären dann pro Person nur noch bis zu zwölfmal jährlich erlaubt. 

Ausnahmen sind für Menschen mit Behinderung, Polizei, Rettungsdienste, Feuerwehr, Müllabfuhr, Taxen, Wirtschafts- und Lieferverkehr sowie Busse vorgesehen. 

Initiative braucht 170.000 Unterschriften für einen Volksentscheid

Die Initiative kann nun in der nächsten Phase innerhalb von vier Monaten rund 170.000 Unterschriften sammeln. Gelingt das, folgt ein Volksentscheid, bei dem die Berliner über das Gesetz abstimmen. Ein Volksentscheid gilt als erfolgreich und setzt das Gesetz in Kraft, wenn die Mehrheit der Wähler und mindestens ein Viertel aller Wahlberechtigten zustimmen.

Im Sommer 2021 sammelte die Initiative über 50.000 Unterschriften für das Volksbegehren, wobei 20.000 gültige Stimmen nötig waren. Der nächste Schritt verzögerte sich, da der Senat das Verfassungsgericht einschaltete.