Wer seinen Sommerurlaub in Frankreich verbringen will, sollte sich zuvor Gedanken um seine Badehosen machen. Weite Shorts und Schlabberhosen sind in öffentlichen Bädern verboten. Grund ist ein äußerst kurioses Gesetz.

Die großen Ferien stehen vor der Tür und Ferienorte an der französischen Küste oder in den Metropolen wie Paris, Lyon oder Bordeaux sind im Sommer beliebt. Wer sich im Swimmingpool erfrischen möchte, muss allerdings enge Badehosen tragen. Schuld ist ein Gesetz aus dem Jahr 1903, welches mitunter auch noch im Jahr 2025 durchgesetzt wird.

Am Meer wird es lockerer gesehen

Das Gesetz gilt für alle öffentlichen Schwimmbäder, Hotelpools, auf Campingplätzen mit Pools und in Wasserparks. Erlaubt sind lediglich enge Badehosen wie Speedos oder Jammers, schreibt TRAVELBOOK, Deutschlands größtes Online-Reisemagazin. Am Meer gilt das Gesetz offenbar nicht.

Der Hintergrund scheint ernst zu sein. Man geht davon aus, dass locker sitzende Badehosen oft auch außerhalb des Schwimmbads als Freizeitkleidung getragen werden. Darum gelten weite Shorts eher als „Straßenkleidung“ und wer damit dann ins Wasser hüpft, schleppt angeblich Dreck, Bakterien und eventuell auch noch Staub ins Becken.

Sicherheitshalber eine Speedo einpacken

Zudem könnten sich die weiten Badehosen der Männer mit Wasser vollsaugen. Das würde Wasser aus den Becken entfernen und auf Oberflächen tropfen. Hier könnte dann Rutschgefahr entstehen, heißt es in dem Gesetz. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, packt für seinen sommerlichen Urlaub in Frankreich vorsichtshalber eine Speedo (enganliegende Badehose) ins Gepäck.

Wie im „Spiegel“ zu lesen ist, gab es immer wieder Versuche, das Badeshorts-Verbot aufzuweichen. Bisher ohne Erfolg.

(Quelle: TRAVELBOOK/Spiegel)