Frankreich
Präsidentschaftswahl: Le Pen spricht über Rückzug
25.06.2025 – 15:25 UhrLesedauer: 2 Min.
Marine Le Pen (Archivbild): Die Rechtspopulistin wurde wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt. (Quelle: Thomas Samson/Pool via AP/dpa/dpa-bilder)
In zwei Jahren wird in Frankreich ein neuer Staatschef gewählt. Marine Le Pen deutet ihren Rückzug an – zugunsten ihres jungen Vertrauten.
Die wegen veruntreuter EU-Gelder verurteilte französische Rechtspopulistin Marine Le Pen hat erstmals öffentlich eine Präsidentschaftskandidatur ihres politischen Zöglings Jordan Bardella erwogen. „Ich ziehe die Möglichkeit in Betracht, dass ich nicht antreten kann. Jordan zieht die Möglichkeit in Betracht, dass er das Ruder übernehmen muss“, sagte Le Pen der Zeitschrift „Valeurs Actuelles“ in einem am Mittwoch veröffentlichten Interview. Sie habe Bardella bereits selbst gebeten, „sich darauf vorzubereiten“, fügte sie hinzu.
In Frankreich wird in zwei Jahren ein neuer Präsident gewählt. Der amtierende Staatschef Emmanuel Macron darf nach zwei Amtszeiten nicht mehr antreten. Schon bei der letzten Wahl 2022 war Le Pen in die zweite Runde eingezogen. Bei der vorgezogenen Parlamentswahl im vergangenen Jahr konnte nur ein breites Linksbündnis Le Pens Siegeszug stoppen, doch das Bündnis ist inzwischen zerbrochen.
Solange das Berufungsverfahren noch nicht abgeschlossen sei, werde sie weiter gemeinsam mit dem 29 Jahre alten Parteichef Wahlkampf machen. „Natürlich ist das nicht ideal, aber was soll ich machen?“, sagte sie. Le Pen bekräftigte, dass sie das im März gefällte Urteil wegen der Veruntreuung von EU-Geldern für ein politisches Urteil hält.
Le Pen war im März verurteilt worden. Die Richter hatten es als erwiesen angesehen, dass die Politikerin maßgeblich daran beteiligt gewesen war, mit Gehältern von EU-Parlamentsassistenten die Finanzen ihrer Partei, des heutigen Rassemblement National (RN), zu sanieren. Der dadurch entstandene Schaden wurde auf gut vier Millionen Euro beziffert.
Le Pen wurde deswegen zu vier Jahren Haft verurteilt, davon zwei Jahre auf Bewährung. Die Haftstrafe ist ausgesetzt, weil Le Pen in Berufung gegangen ist. Sie wurde zudem zu einer sofort geltenden fünfjährigen Periode der Nichtwählbarkeit verurteilt.
Falls die Richter im Berufungsverfahren diese nicht aufheben, wird Le Pen 2027 nicht wie geplant ein viertes Mal bei der Präsidentschaftswahl antreten können. Das Berufungsverfahren soll im Sommer 2026 abgeschlossen sein. „Egal wie es ausfällt, wir werden den Wahlkampf gemeinsam bestreiten“, betonte Le Pen.
Bislang hatte Le Pen sich immer überzeugt gezeigt, bei der nächsten Präsidentschaftswahl anzutreten. Nach Umfragen würde sie mindestens die erste Runde gewinnen. Die übrigen Kandidaten stehen noch nicht fest, Amtsinhaber Emmanuel Macron kann nicht mehr antreten.