Bei der Wahl des parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) am heutigen Donnerstag fordert die Linkenfraktionschefin Heidi Reichinnek Unterstützung von der Union ein. „Ich erwarte, dass die Union mit ihren fakten- und substanzlosen Anwürfen aufhört und der Linksfraktion den ihr zustehenden Platz im PKGr ermöglicht“, sagte sie dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Sollte die Union dieser Forderung nicht nachkommen, müsste man sich Gedanken über die weitere Zusammenarbeit machen, sagte Reichinnek. „Die Union ist an vielen Stellen auf uns angewiesen, etwa bei der Wahl von Verfassungsrichtern oder der Reform der Schuldenbremse“, sagte Reichinnek.
Reichinnek bezeichnete das Kontrollgremium als „zentrales Gremium für die deutsche Sicherheitsarchitektur“. Ihre Fraktion habe sie aufgrund ihrer „parlamentarischen Erfahrungen für das PKGr nominiert“, sagte die Fraktionsvorsitzende der Linken im Bundestag. Für die Kontrolle der Geheimdienste brauche es auch die demokratische Opposition, fügte sie hinzu.
Unionsführung will Abgeordneten keine Empfehlung für Reichinnek geben
Die Führung der Unionsfraktion will ihren Abgeordneten für die Abstimmung keine Empfehlung für Reichinnek geben. Den Abgeordneten von CDU und CSU steht es allerdings frei, dennoch für die Linken-Politikerin zu stimmen. Unions-Parlamentsgeschäftsführer Steffen Bilger (CDU) hatte am Dienstag bekräftigt, dass die Union Reichinnek nicht für geeignet halte: „Die Linken müssen sich schon überlegen, mit welchen Kandidaten sie in solche Wahlen gehen.“
Der SPD-Bundestagsabgeordnete und Innenexperte Lars Castellucci plädierte im Gegensatz zur Unionsfraktion für eine Wahl Reichinneks. „Es gibt keine Gründe, sie nicht zu wählen – anders als bei den Kandidaten der AfD“, sagte Castellucci dem RND. „Es ist wichtig, dass die Sicherheitsbehörden eine Kontrolle durch das Parlament erfahren. Dabei sollte man die demokratischen Oppositionsfraktionen einbeziehen.“
Das parlamentarische Kontrollgremium ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste zuständig. Es überwacht den Bundesnachrichtendienst, den Militärischen Abschirmdienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz. Es muss von der Bundesregierung laut Gesetz über die Tätigkeiten der Nachrichtendienste unterrichtet werden und kann entsprechende Dokumente einsehen.