Veggie only bleibt erlaubt: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg nach einer Klage gegen überwiegend vegetarisches Schulessen eine Beschwerde der unterlegenen Kläger zurückgewiesen. Die Beschwerde der Eltern und der Schülerin selbst seien unzulässig, teilte das Gericht in Mannheim am Donnerstag mit. Damit bestätigten die Richter eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 16. Mai. Dieses hatte einen entsprechenden Eilantrag der Familie, die aus dem Raum Konstanz kommt, ebenfalls abgewiesen.
Fleisch nur einmal wöchentlich
Mit dem Rechtsstreit wollten die Eltern erreichen, dass der Tochter in der Schulkantine jeden Tag entweder Fisch oder Fleisch angeboten werden muss, wie es vom Freiburger Gericht heißt. Die betroffene Ganztagsschule im Raum Konstanz bietet demnach dreimal die Woche den Schülern mittags ausschließlich vegetarisches Essen an. Nur einmal wöchentlich steht Fleisch oder Fisch auf dem Speiseplan. Für die klagenden Eltern eine unzumutbare Regelung – sie fürchteten dem Gericht zufolge eine drohende Unterernährung des Nachwuchses und führten zudem eine Lebensmittelunverträglichkeit der Tochter an.
Schon in erster Instanz konnten die Richter der Argumentation wenig abgewinnen. Die Tochter sei schließlich nicht gezwungen, am Schulessen teilzunehmen und könne ja auch ihr eigenes Essen mitbringen. Der Schülerin drohe auch deswegen keine Mangelernährung, weil sie ja während der Mahlzeiten, die außerhalb der Schulzeit stattfinden, genügend Fleisch oder Fisch zu sich nehmen könne.
Gegen „Anwaltszwang“ verstoßen
Gegen diesen Beschluss hatten Eltern und Tochter Beschwerde eingelegt – ebenfalls erfolglos, wie der Verwaltungsgerichtshof nun unanfechtbar beschlossen hat. Allerdings aus formalen Gründen: Die Eltern hätten die Beschwerde gegen die Vorschriften ohne Anwalt eingereicht, obwohl vor dem Verwaltungsgerichtshof ein sogenannter Anwaltszwang besteht. Die Tochter hätte zudem keine Beschwerde einlegen dürfen, da sie im ursprünglichen Verfahren nicht als Klägerin aufgetreten war.
In der Kantine wird die Schülerin nun weiterhin mit Prinzessbohnen und gedünsteten Karotten vorliebnehmen müssen – den Burger gibt es erst nach Schulschluss.