Meinungsmelder

Standdatum: 26. Juni 2025.

Autorinnen und Autoren:
Marie Roters

Rauchverbotszeichen auf dem Boden in einer Einkaufszone

Frankreich will vor allem Kinder mit dem Rauchverbot schützen.

Bild: Imago | Bihlmayerfotografie

Die Meinungsmelder wünschen sich ein verschärftes Rauchverbot nach französischem Vorbild auch in Bremen. Ist das realistisch?

Immer weniger Menschen im Land Bremen rauchen – das zeigt der Mikrozensus. Und trotzdem gab es in Bremen im Jahr 2020 mehr Raucher als in einigen anderen Bundesländern. Der Bundesdurchschnitt lag bei 18,9 Prozent, in Bremen rauchen 22,7 Prozent der Menschen.

Soll das Nichtraucherschutzgesetz in Bremen verschärft werden?

Wenn es nach den Meinungsmeldern geht, dann ist die Antwort eindeutig: Ja. In Bremen ist das aber laut Gesundheitsressort erst einmal nicht geplant. Aber die Behörde habe bereits 2019 versucht, einen Teil des bundesweiten Nichtraucherschutzgesetzes zu verschärfen. Damals forderte Bremen eine Anpassung, um Minderjährige und Schwangere in Autos zu schützen. „Diese Gesetzesanpassung wurde von der Bundesregierung jedoch nicht weiter verfolgt“, heißt es aus dem Ressort. Stattdessen setzt man dort auf eine Lösung auf EU-Ebene. Dort laufen bereits Vorbereitungen für eine Revision der EU-Tabakgesetzgebung, so die Gesundheitsbehörde. Schon in der Vergangenheit hat es EU-weit viele Diskussionen über ein Rauchverbot im Freien gegeben.

Was gilt derzeit in Bremen?

Seit 2007 gibt es das Bremische Nichtraucherschutzgesetz, welches laut der Gesundheitsbehörde Nichtraucher vor dem Passivrauchen schützen soll. Dabei schützt es vor allem in geschlossenen Räumen im öffentlichen Raum. Konkret verboten ist das Rauchen zum Beispiel in Bildungseinrichtungen oder Wohnheimen – in Gaststätten ist es hingegen unter bestimmten Bedingungen möglich. Es gibt weitere Ausnahmen des Gesetzes, vor allem „in Bereichen, die von Raucher:innen genutzt, jedoch von Nichtraucher:innen weitgehend gemieden werden können“. Im benachbarten Niedersachsen gibt es eine ähnliche Regelung, die vor dem Passivrauchen in öffentlichen Räumen schützen soll.

Was genau macht Frankreich ab dem 1. Juli anders?

Frankreich reguliert in Zukunft auch öffentliche Orte. Zum Schutz der Kinder sollen auch öffentliche Parks und Strände zu Nichtraucher-Orten werden. In Bremen ist Rauchen zum Beispiel auf Kinderspielplätzen verboten. Sonst gibt es kaum Vorgaben für das Rauchen im Freien. In Niedersachsen gibt es zudem Sonderregelungen zum Schutz der Moore und Wälder.

Was droht bei einem Verstoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz?

In Bremen wird ein Verstoß als Ordnunsgwidrigkeit geahndet und kostet zwischen 500 Euro und 2.000 Euro, in Niedersachen kostet dasselbe Vergehen zwischen 5 Euro und 1.000 Euro. Im vergangenen Jahr 2024 gab es in Bremen 13 Verstöße gegen das Gesetz, im laufenden Jahr sind es bisher 7, heißt es aus dem Innenressort.

Was sagen die Gastronominnen und Gastronomen dazu?

Laut dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) Bremen läuft die aktuelle Durchsetzung des Nichtraucherschutzgesetzes gut. Wer doch einmal dagegen verstößt, der wird von anderen Gästen auf das Rauchverbot hingewiesen, heißt es von der Hauptgeschäftsführerin Nathalie Rübsteck. Eine Verschärfung des Gesetzes sieht sie deshalb als nicht nötig an. Auch die Umsetzbarkeit bezweifelt die Gastronomin: „Meines Erachtens nach kann der Staat nicht Vorschriften erlassen, die eher Apellcharakter haben, weil sie nicht ausreichend kontrolliert werden können, denn eine flächendeckende Präsenz des Ordnungsamtes wird es nicht geben.“ Rübsteck kritisiert zudem die Umweltverschmutzung durch weggeworfenen Zigarettenstängel: „Das Wegwerfen ist schon jetzt nicht erlaubt, wird aber weder kontrolliert noch geahndet.“

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Quelle:
buten un binnen.

Dieses Thema im Programm:
Bremen Eins, Der Morgen, 26. Juni 2025, 8.40 Uhr