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Stand: 27.06.2025 10:50 Uhr

Der gesetzliche Mindestlohn soll bis 2027 in zwei Schritten auf 14,60 Euro pro Stunde steigen. Das sieht ein Beschluss der Mindestlohnkommission vor. Er muss noch formell vom Bundesarbeitsministerium umgesetzt werden.

Der Mindestlohn in Deutschland soll 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde steigen. Das teilte die Mindestlohnkommission in Berlin mit. Zum 1. Januar 2027 ist eine weitere Anhebung um 70 Cent auf 14,60 Euro geplant. Aktuell liegt die Lohnuntergrenze bei 12,82 Euro.

Die Mindestlohnkommission entscheidet alle zwei Jahre über die Anpassung. In der Kommission verhandeln Spitzenvertreterinnen und -vertreter von Gewerkschaften und Arbeitgebern miteinander. Die Bundesregierung setzt den Beschluss dann per Verordnung um. Der Vermittlungsvorschlag der unabhängigen Kommissionsvorsitzenden Christiane Schönefeld sei einstimmig beschlossen worden, teilte das Gremium mit.

Einigung nach schwierigen Verhandlungen

Schönefeld sprach von einem tragfähigen Kompromiss, der für einen Ausgleich zwischen den Interessen der Arbeitnehmer und Betriebe sorge. Mit Blick auf in der Öffentlichkeit geäußerte Erwartungen über einen Mindestlohn von 15 Euro – wie von der SPD im Wahlkampf gefordert – sprach sie von sehr schwierigen Gesprächen.

Der Verhandlungsführer des Deutschen Gewerkschaftsbunds, Stefan Körzell, sagte, es seien „harte Verhandlungen“ gewesen. Der Verhandlungsführer der Arbeitgeber, Steffen Kampeter, kritisierte den großen Druck, der in den letzten Monaten von politischer Seite auf die Kommission ausgeübt worden sei.

Keine konkrete Festlegung im Koalitionsvertrag

Über Wochen war man sich in dem Gremium uneins gewesen, wie aus Verhandlungskreisen verlautete. Wäre die unabhängige Mindestlohnkommission nicht zu einer Einigung gekommen, hätte der Gesetzgeber handeln können.

Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und Sozialdemokraten hatte auf eine konkrete Festlegung der Höhe des Mindestlohns verzichtet. „Für die weitere Entwicklung des Mindestlohns wird sich die Mindestlohnkommission im Rahmen einer Gesamtabwägung sowohl an der Tarifentwicklung als auch an 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren“, heißt es darin. Auf diesem Weg sei ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 „erreichbar“.

Bundeskanzler Friedrich Merz sagte im April, dass es in der schwarz-roten Koalition „keinen gesetzlichen Automatismus“ geben werde. Der Mindestlohn in Deutschland war 2015 unter Kanzlerin Angela Merkel eingeführt worden. Bei der Erhöhung auf 12 Euro im Oktober 2022 hatte ausnahmsweise der Gesetzgeber dem Gremium die Entscheidung per Gesetz aus der Hand genommen. Damals hatte der spätere Bundeskanzler Olaf Scholz den Mindestlohn mit ins Zentrum des SPD-Wahlkampfs gestellt.