In Berlin-Oberschöneweide ist am Donnerstag eine Frau bei einem Verkehrsunfall gestorben. Wie die Polizei am Freitag mitteilte, ging dem tödlichen Unfall im Bezirk Treptow-Köpenick mutmaßlich ein Autorennen voraus. Zwei Männer im Alter von 33 und 55 Jahren befuhren gegen 15.15 Uhr mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit in ihren PS-starken Audis die Straße An der Wuhlheide in Fahrtrichtung Ostendstraße.

Nach Angaben eines Polizeisprechers fuhren die beiden einen mehr als 350 PS starken Audi SQ5 sowie einen Audi Q5, der nach Herstellerangaben um die 250 PS hat. Beide Männer, Inhaber der Fahrzeuge, seien nicht polizeibekannt gewesen.

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Die 65-jährige Fußgängerin hatte an der Haltestelle Nixenstraße die Tram verlassen und wollte die Fahrbahn überqueren, als sie von dem 33-Jährigen mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit angefahren wurde. Laut Polizei wurde sie 30 Meter durch die Luft geschleudert und starb schließlich am Unfallort. Eine Reanimation blieb erfolglos. Der Führerschein des 33-Jährigen wurde beschlagnahmt, sein Audi Q5 ebenfalls. Die Polizei sperrte den Unfallbereich in Fahrtrichtung Treskowallee noch bis 20 Uhr.

Sowohl gegen den 33-Jährigen als auch gegen den 55-Jährigen wird nach Angaben der Polizei wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens ermittelt. Gegen den Jüngeren läuft das Verfahren auch wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung. Nach Rechtslage bei illegalen Autorennen könnte dies noch bis hin zum Mordvorwurf heraufgestuft werden.

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Zum Hergang liegen dem Tagesspiegel erste Erkenntnisse vor. Die beiden Autofahrer waren demnach auf der Straße An der Wuhlheide in Richtung Westen unterwegs, es ist eine bekannte Raserstrecke. An der Kreuzung zur Rudolf-Rühl-Allee trafen sich die Fahrzeuge dann an einer Ampel. Als diese auf Grün schaltete, lieferten sich die beiden Männer das Rennen.

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Zu dieser Zeit war die 65-Jährige an der Straßenbahnhaltestelle Nixenstraße. Sie wollten über die nördliche Fahrbahn An der Wuhlheide gehen. Am Unfallort verlaufen die Tramgleise mittig zwischen beiden Richtungsfahrbahnen der jeweils zweispurigen Straße. Wer die Straßenbahn verlässt, muss die Straße überqueren, um zum Fußweg zu gelangen.

Etwas mehr als 800 Meter weiter östlich starteten die Männer ihr Rennen. Ihre hochmotorisierten SUV sind in der Lage, schnell zu beschleunigen. Die Strecke können sie mit Tempo 80 etwa binnen 40 Sekunden erreichen, mit 130 Kilometern pro Stunde sogar in 22 Sekunden. Als die Frau die Straße überquerte, erfasste der Audi Q5 die 65-Jährige.

Die Polizei erklärte, der 33-Jährige sei mit erheblicher Geschwindigkeit gefahren. Im Fachjargon heißt das für innerörtliche Straßen, dass er mindestens 40 Prozent über dem zulässigen Tempo war. Auf der Strecke gilt ein Limit von 50 Kilometern pro Stunde, der Unfallraser war also mit mehr als 70 Kilometern pro Stunde unterwegs – mindestens. Bei einer solchen Überschreitung gilt, dass Raser bewusst gegen das geltende Tempolimit verstoßen und damit vorsätzlich gehandelt haben.

Autorennen seit 2017 eine Straftat

Seit Oktober 2017 sind illegale Autorennen in Paragraf 315d des Strafgesetzbuches als eigener Straftatbestand verankert. Die Teilnahme an einem solchen Rennen kann eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe nach sich ziehen. Unter bestimmten Umständen fallen auch Alleinraser unter diese Regelung. Wer durch ein Autorennen sogar einen anderen Menschen verletzt oder tötet, muss mit einem Jahr bis zehn Jahren Gefängnis rechnen.

Zuvor galten Autorennen auf öffentlichen Straßen lediglich als Ordnungswidrigkeit. Das änderte sich, nachdem im Februar 2016 ein 69-Jähriger am Berliner Kurfürstendamm gestorben war, weil sich zwei junge Männer mit PS-starken Wagen ein Rennen geliefert hatten und einer mit Tempo 160 den Wagen des Seniors gerammt hatte. In einem aufsehenerregenden Prozess verurteilte das Berliner Landgericht den Todesfahrer wegen Mordes zu lebenslanger Haft, den anderen Raser zu 13 Jahren.

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Erstmals wurde ein tödliches Autorennen damit als Mord gewertet. Der Bundestag nahm den Fall zum Anlass, den neuen „Raserparagrafen“ ins Strafgesetzbuch einzuführen, um derartige Sachverhalte juristisch besser zu regeln.