Stand: 27.06.2025 20:30 Uhr
Im Verfahren zu den Rassismusvorwürfen bei einer Partie der U19-Nachwuchsrunde zwischen Holstein Kiel und dem FC Hansa Rostock hat das Bundesgericht ein Urteil des DFB-Sportgerichts zum Nachteil der KSV abgeändert.
„Das bei einem Spielstand von 4:3 für Hansa Rostock abgebrochene Meisterschaftsspiel wird für Holstein Kiel mit 0:2 Toren als verloren gewertet“, teilte das Gericht mit. Das Sportgericht hatte am 7. März entschieden, die Partie für beide Teams mit 0:2 zu werten.
Holsteins Nachwuchs-Fußballer hatten am 1. Februar beim Stand von 4:3 in der Nachspielzeit beschlossen, den Platz geschlossen zu verlassen. „Grund dafür waren mehrere rassistische Beleidigungen auf dem Spielfeld sowie zusätzliche rassistische Äußerungen seitens der Zuschauer“, hatte die KSV seinerzeit mitgeteilt. So soll das Wort „Affe“ gefallen sein.
Nach den Rassismus-Vorwürfen und dem Spielabbruch des U19-Spiels wurde die Partie vom Sportgericht für beide Nordclubs als verloren gewertet. Der FCH muss zudem eine Strafe zahlen.
„Kiel hatte keine Berechtigung, das Spiel abzubrechen“
„Bei der Frage nach der Spielwertung ging es nicht darum, darüber zu befinden, wer mit seinem Verhalten gegen die Werte des DFB verstoßen hat. Es ging darum, ob Kiel eine Berechtigung hatte, das Spiel in eigener Verantwortung abzubrechen. Und das sehen wir nicht“, erläuterte Kostja von Keitz, der stellvertretende Vorsitzende des Bundesgerichts.
„Ein Mitverschulden am sodann durch den Schiedsrichter vorgenommenen Abbruch des Spiels setzt in Bezug auf Rostock aber voraus, dass Rostock die Entscheidung Kiels nach objektiven Gesichtspunkten zugerechnet werden kann. Dies ist aber nicht zu erkennen. Nur dann hätte aber ein diesbezügliches Mitverschulden der Rostocker vorgelegen – und nur dann hätte das Urteil anders ausfallen können“, teilte von Keitz weiter mit.
Anderen Sportgerichts-Entscheidungen bleiben bestehen
Zwei Spieler der Rostocker wurden zudem für sechs Meisterschaftsspiele gesperrt, ein dritter Spieler muss drei Begegnungen zuschauen. Der Verein musste eine Geldstrafe in Höhe von 7.500 Euro zahlen. Diese Entscheidungen seien durch das Urteil des Bundesgerichts nicht betroffen.
Am Sonnabend ist das Spiel der beiden Nordclubs in der DFB-Nachwuchsrunde abgebrochen worden. Die Holstein-Akteure verließen geschlossen das Feld.