Typ:
Meldung

, Schwerpunktthema:
Sicherheit

, Datum:
26.06.2025

Französischer Innenminister Retailleau zum Austausch mit Minister Dobrindt in Berlin.

Bundesinnenminister Dobrindt begrüßt seinen französischen Amtskollegen Retailleau vor französischer und deutscher Flagge

Quelle:
bundesfoto/ Ole Heinrich

Am 25. Juni sind Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und sein französischer Amtskollege Bruno Retailleau zu einem bilateralen Gespräch im Bundesinnenministerium in Berlin zusammengekommen. Im Austausch zu den Themen illegale Migration, Grenzschutz und Organisierte Kriminalität verständigten sich die Minister auf eine verstärkte deutsch- französische Zusammenarbeit in der Migrations- und Sicherheitspolitik.

„Deutschland und Frankreich sind der europäische Motor in Migrations- und Sicherheitsfragen. Wir arbeiten gemeinsam entschlossen daran, die illegale Migration zu reduzieren und die Organisierte Kriminalität zurückzudrängen“, betonte Innenminister Dobrindt anlässlich des bereits zweiten Treffens mit dem französischen Innenminister seit seinem Amtsantritt. In seiner ersten Woche im Amt hatte er Minister Retailleau in Paris besucht.

Gemeinsam veröffentlichen die Innenminister folgende Erklärung zur deutsch- französischen Zusammenarbeit:

Gemeinsame Erklärung des Innenministers der Republik Frankreich, Herrn Bruno RETAILLEAU, und des Bundesministers des Innern der Bundesrepublik Deutschland, Herrn Alexander Dobrindt

25. Juni 2025

Wir sind heute zusammengekommen, um umfassend Bilanz zu ziehen über bilaterale und europäische Themen von gemeinsamem Interesse. Wir haben unseren gemeinsamen Wunsch bekräftigt, die deutsch-französische Zusammenarbeit zum Leben zu bringen und eine gemeinsame Vision im Bereich der Einwanderungs- und Sicherheitspolitik umzusetzen.

Zu Beginn haben wir gemeinsam unsere Entschlossenheit zum Ausdruck gebracht, unsere Binnengrenzen besser zu schützen, dabei aber auch den grenzüberschreitenden Verkehr zu berücksichtigen. Wir kamen überein, als Teil unseres Bestrebens, die polizeiliche Zusammenarbeit an unserer gemeinsamen Grenze zu stärken, vereinfachte Verfahren für die Überstellung irregulärer Migranten, wie sie in Artikel 23a des geänderten Schengener Grenzkodexes vorgesehen sind, zu entwickeln.

Generell waren wir uns einig in dem Wunsch, eine striktere und geordnetere Migrationspolitik umzusetzen. Wir möchten unsere Bemühungen zur Umsetzung des Europäischen Asyl- and Migrationspakts miteinander abstimmen. Dieser gründet auf einer Balance zwischen Verantwortung und Solidarität; dabei erinnern wir daran, dass die Nutznießung der Solidaritätsmaßnahmen Hand in Hand geht mit Verantwortung, insbesondere mit der Einhaltung der Dublin-Bestimmungen.

Wir teilen den Wunsch, dass die Verhandlungen über eine europäische Rückführungsrichtlinie erfolgreich abgeschlossen werden, damit die Rückführung illegaler Einwanderer erleichtert, beschleunigt und zahlenmäßig erhöht wird. Auf der Grundlage des Kommissionsvorschlags und der bisherigen Arbeiten wünschen wir uns einen Text, der den Mitgliedstaaten wirklich mehr Spielraum lässt, illegalen Migranten Verantwortung auferlegt und möglichst wenig komplex und überlastend für die Verwaltung ist.

Abschließend möchten wir auch die verschiedenen Hebel stärken und operativer gestalten, die die Zusammenarbeit mit Drittstaaten im Bereich Rückübernahme erleichtern. Insbesondere muss der Visum-/Rückübernahme-Hebel gestärkt und ggfs. vermehrt genutzt werden.

Wir unterstützen europäische Maßnahmen zur Umsetzung der gemeinsamen Erklärung und des „Common Understanding“ zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich zur Bekämpfung der illegalen Überquerung des Ärmelkanals.

Wir haben uns darauf geeinigt, unsere Positionen zur Reform von Europol und Frontex abzustimmen. Diese beiden Agenturen leisten den Mitgliedstaaten entscheidende Unterstützung bei ihren Maßnahmen. Sie müssen sich weiterhin auf die Aufgaben konzentrieren, die den Kern ihres Mehrwertes ausmachen, und diese im Dienst der Mitgliedstaaten ausführen.

Zum Schluss haben wir uns darauf geeinigt, die gegenwärtigen Verhandlungen über ein neues bilaterales Abkommen über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit fortzusetzen, um damit das jetzige Mondorfer Abkommen zu ersetzen.