Das niedersächsische Kultusministerium reagiert auf die zunehmenden Hitzewellen und passt seine Regelungen für Hitzefrei an. Ab sofort können auch Schüler der Oberstufe an allgemeinbildenden Schulen vom Hitzefrei profitieren – bisher war dies nur bis zur Sekundarstufe I, also bis zur 10. Klasse, möglich.

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Wann es in Niedersachsen Hitzefrei gibt

Eine bestimmte Außentemperatur, ab der es Hitzefrei gibt, gibt das Kultusministerium nicht vor. „Entscheidend sind die Temperaturen in den Räumen. Und die können je nach Gebäude trotz gleicher Außentemperatur sehr unterschiedlich ausfallen“, sagt Kultusministerin Julia Willie Hamburg. Hitzefrei bleibe damit auch weiterhin eine Einzelfallentscheidung der Schulleitung.

Diese muss prüfen, ob der Unterricht durch hohe Temperaturen erheblich beeinträchtigt ist und ob sich keine sinnvollen Alternativen zum Präsenzunterricht mehr umsetzen lassen. „Wie kühl sind die Räume? Wie weit sind die Klassen mit ihrem Stoff? Wann ist es besser, zu Hause zu lernen, oder wann ist Lernen bei der Hitze gar nicht mehr drin? Das können die Schulleitungen entscheiden“, sagte Hamburg. 

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Warmes Wetter bedeutet nicht automatisch Hitzefrei

Warmes Sommerwetter bedeute jedoch nicht gleich Hitzefrei, erklärte die Ministerin: „Es gibt Eskalationsstufen: Die Schulleitung muss erst gucken, dass die Räume abgekühlt werden, kühlere Räume genutzt werden oder draußen gelernt wird und Wasser zur Verfügung steht. Erst, wenn das alles nicht greift, gibt es Hitzefrei.“ Das gelte für alle Jahrgänge und die Gesundheit der Schulgemeinschaft stehe an erster Stelle.

Für wen die neuen Hitzefrei-Regeln gelten

Die Regelung gilt ab sofort für alle allgemeinbildenden Schulen sowie für vollzeitschulische Bildungsgänge ohne Berufsschulabschluss. Auch an den Berufsschulen sollen die Schulleitungen künftig Hitzefrei geben können. Allerdings wird es für den Bereich der öffentlichen berufsbildenden Schulen zuvor eine Anhörung geben. Hamburg betont aber: „Bis zum Inkrafttreten dieser Neuregelung geben wir den öffentlichen berufsbildenden Schulen die Möglichkeit, die neuen Regelungen schon jetzt auf freiwilliger Basis anzuwenden.“

Mehr Informationen:

Die Hitzefrei-Regeln im Einzelnengrößer alsGrößer als Zeichen

Hitzefrei ist nun auch in der Sekundarstufe II der allgemein bildenden Schulen möglich.

Hitzefrei ist nun auch in vollzeitschulischen Bildungsgängen an den öffentlichen berufsbildenden Schulen, welche nicht zu einem Berufsschulabschluss führen, möglich.

An Bildungsgängen an öffentlichen berufsbildenden Schulen, die zu einem beruflichen Abschluss führen, soll gelten: Der Unterricht kann bei zu großer Hitze als Distanzunterricht von Zuhause oder in Form selbstorganisierten Lernens weitergeführt werden. Zudem ist hitzefrei nach fünf Unterrichtsstunden möglich.

Landesschülerrat hatte Neuregelung gefordert

Der Landesschülerrat hatte bereits in den vergangenen Jahren ein neues Hitzefrei-Konzept gefordert. Einer der Kritikpunkte war, dass der Unterricht in der Oberstufe bislang fortgesetzt wurde – egal, wie warm es war. Nun begrüßte das Gremium die Neuregelung, sieht aber weiterhin Verbesserungspotenzial. Da die Entscheidung über Hitzefrei weiterhin vollständig im Ermessen der jeweiligen Schulleitung liegt, könne es zu Ungleichheiten zwischen Schulen kommen.

„Es wäre wünschenswert, langfristig landesweit einheitliche Kriterien oder klare Leitlinien zu schaffen, um Fairness und Transparenz für alle Beteiligten zu gewährleisten“, so Marie Sievers, stellvertretende Vorsitzende des Landesschülerrates.

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Mit Material der dpa