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Der große Hype um Dubai-Schokolade ist vorbei. Doch der Streit um das Trend-Produkt vor Gericht geht weiter. Jetzt entschied der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln in einem Berufungsverfahren, dass ALDI-Süd das Produkt der Marke „ALYAN Dubai Handmade Chocolate“ nicht mehr verkaufen darf.
Mit diesem Urteil heben die Richter eine Entscheidung der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln auf. Im Februar war dort zugunsten von ALDI geurteilt worden.
► Der Knackpunkt beim Schoki-Streit: Werden Verbraucher durch die Bezeichnung Dubai-Schokolade in die Irre geführt – wenn das Produkt gar nicht in Dubai hergestellt wurde? Die Kammer für Handelssachen hatte das verneint. Das Oberlandesgericht entschied nach der mündlichen Verhandlung am 18. Juni jetzt genau andersherum.
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ALDI Süd darf nach dem Urteil keine Dubai-Schokolade vertreiben oder bewerben, „sofern das Schokoladenprodukt nicht in Dubai hergestellt wurde und/oder keinen sonstigen geografischen Bezug zu Dubai hat“. Geklagt hatte der Süßwarenvertrieb Wilmers, der in Dubai produzierte Schokolade nach Deutschland exportiert.
12,99 kostete die türkische Dubai-Schokolade von Alyan im Dezember an einer Tankstelle in Erfurt. Bei ALDI gab es die Tafel für 3,79 Euro
Foto: Karina Hessland-Wissel
ALDI prüft Urteilsbegründung
So unterschiedlich wie die geschmackliche Bewertung von Dubai-Schokolade ist auch die rechtliche Einschätzung. Das Urteil des OLG ist bereits die dritte Entscheidung in dem Streit mit ALDI. Den ersten Beschluss (Az. 33 O 544/24) fasste das Landgericht Köln dazu Anfang Januar. Bei der in der Türkei hergestellten Schokolade im ALDI-Sortiment sahen die Richter die „Gefahr einer Irreführung“. ALDI musste den Verkauf stoppen. Diese erste Entscheidung hat das OLG jetzt bestätigt.
► Und was sagt ALDI-Süd zu der Entscheidung des Oberlandesgerichts? „ALDI SÜD prüft die aktuelle Urteilsbegründung und äußert sich darüber hinaus grundsätzlich nicht zu laufenden Verfahren“, so eine Sprecherin zu BILD.