München – Dieser Kunstkrimi wurde weltberühmt! In seinen Wohnungen hortete er über 1000 verschollen geglaubte Meisterwerke von großen Malern wie Picasso oder Monet. Einige von ihnen waren Nazi-Raubkunst.
2013 wurde der versteckte Kunstschatz des mysteriösen Sammlers Cornelius Gurlitt (†81) entdeckt. Über zehn Jahre nach seinem Tod landet der Fall nun wieder vor Gericht.
Gurlitts Anwalt Hannes Hartung fordert vom Erben, einem Kunstmuseum, noch 1,4 Mio. Euro Honorar und klagte sich bis vor das Oberlandesgericht (OLG) in München.
In diesem Schwabinger Appartement-Komplex lebte Gurlitt im 5. Stock, lagerte dort einen Großteil seiner Sammlung
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Rückblick: Im Herbst 2010 wird Gurlitt in einem Zug nach München vom Zoll kontrolliert. Er hat 9000 Euro dabei. Die Fahnder ermitteln wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung, denn Gurlitt ist nirgends gemeldet, hat keine Steuernummer, bezieht keine Rente.
Zu Gurlitts Kunstschatz gehörte auch das Gemälde „Sitzendes Pferd“ von Franz Marc aus dem Jahr 1912
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Monate später wird sein Münchner Appartement durchsucht. Die Entdeckung geht als „Schwabinger Kunstfund“ um die Welt.
Die Fahnder stoßen auf über 1500 Kunstwerke, die Gurlitt von seinem Vater, einem Kunsthändler, geerbt hatte. Darunter verschollen geglaubte Gemälde von Picasso, Monet oder Dix sowie einige Werke, die später als NS-Raubkunst eingestuft wurden.
Der Münchner Kunst-Anwalt und Gurlitts Rechtsbeistand Hannes Hartung klagt vor dem Oberlandesgericht in München um sein Honorar
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Gurlitt wohnte zurückgezogen, lebte vom unregelmäßigen Abverkauf einiger Gemälde. 2012 jedoch beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft Augsburg weite Teile seiner Kunstsammlung. Erst kurz vor seinem Tod im Mai 2014 wurde sie wieder freigegeben. Gurlitt starb an einer Herzkrankheit, vermachte den Kunstschatz (Wert ca. 170 Mio. Euro) dem Kunstmuseum Bern.
Sein Anwalt, der bekannte Münchner Kunst-Jurist Hannes Hartung, war mit den Behörden in Kontakt, sicherte die Sammlung und kümmerte sich um die Rückführung der Raubkunst.
Das Kunstmuseum Bern wurde von Gurlitt zum Erben seiner Sammlung mit rund 1600 Werken bestimmt
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Der Jurist hatte laut Gericht mit Gurlitt 2014 ein Stundenhonorar von 400 Euro vereinbart. Zudem orientierte sich sein Salär am Verkehrswert der Sammlung. Hartung hatte seine Leistungen bis 2017 abgerechnet, wurde vom rechtmäßigen Erben, dem Museum, aber nie bezahlt.
Jetzt fordert Hartung rund 1,4 Mio. Euro Honorar von der Stiftung Kunstmuseum Bern.
Er klagte sich bis vor das OLG, doch seine Chancen stehen schlecht. Das Gericht: „Wir sind zu keinem anderen Ergebnis gekommen als das Landgericht.“ In erster Instanz wurden Hartung im vergangenen Jahr lediglich 100.000 Euro zugesprochen.
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Hartung: „Die Sache dauert schon viele Jahre, das Museum setzt auf Zermürbung.“
Dem widerspricht Gurlitts Ex-Betreuer, der ihm aus gesundheitlichen Gründen zugeteilt wurde. Man habe Hartung bestimmte Aufträge nie erteilt. Der Prozess dauert an.