Bisher konnten ukrainische Geflüchtete Bürgergeld beziehen. Doch das soll sich für Menschen, die künftig aus der Ukraine einreisen, ändern. Sie erhalten dann dieselben Sozialleistungen wie alle anderen Asylbewerber – und damit weniger Geld als Bürgergeldempfänger. Die Neuregelung soll für Flüchtlinge, die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, gelten.

Doch wie weit geht die Gleichstellung mit anderen Asylbewerbern darüber hinaus? Für die Migrationsforscherin Yuliya Kosyakova bleibt das offen: „Die Asylbewerberinnen und Asylbewerber dürfen in den ersten drei Monaten gar nicht arbeiten und dann nach drei Monaten hängt es davon ab, ob man in der Gemeinschaftsunterkunft wohnt. Daher ist mir nicht ganz klar, was das für Ukrainerinnen und Ukrainer bedeutet. Werden die allgemein alle eine Arbeitserlaubnis bekommen oder wird das auch wie bei anderen Asylbewerbenden in eingeschränkter Form sein?“