In Deutschland starten die Sommerferien, und viele zieht es in die USA. Doch zuletzt sorgten vermehrte Einreiseprobleme für Verunsicherung. Was sich geändert hat.

28. Juni 2025, 20:10 Uhr

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Seit dem Amtsantritt von US-Präsident Donald Trump haben sich Berichte über Probleme bei der Einreise in die USA gehäuft, auch für deutsche Reisende. Einige Touristen wurden fälschlicherweise festgehalten, was das Auswärtige Amt dazu veranlasste, seine Reisehinweise anzupassen. Obwohl keine Reisewarnung besteht, wird zu erhöhter Vorsicht geraten. Reisende sollten vorab genau prüfen, ob ihre Angaben korrekt sind, da falsche Informationen zu Festnahmen oder Abschiebungen führen können. Zudem sollten sie sich auf strenge Kontrollen, auch digital, einstellen. Die Zahl der Reisen aus Deutschland in die USA ist leicht zurückgegangen, aber weltweit ist nur ein minimaler Rückgang zu verzeichnen.

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Sommerferien: Willkommen in den USA: Doch vor dem Blick auf die Freiheitsstatue stehen Sicherheitskontrollen, Einreiseformulare und klare Regeln.

Willkommen in den USA: Doch vor dem Blick auf die Freiheitsstatue stehen Sicherheitskontrollen, Einreiseformulare und klare Regeln.
© Charly Triballeau/​AFP/​Getty Images

Viele Menschen in Deutschland sind vor der Einreise in die USA verunsichert: In den vergangenen Monaten kam es an den US-amerikanischen Grenzen wiederholt zu Problemen – auch für deutsche Reisende. Das Auswärtige Amt hat daraufhin seine Reisehinweise angepasst. Ist es unter Präsident Donald Trump riskanter geworden, in die USA zu reisen? Und was sollten Urlauber beachten? Die wichtigsten Fragen und Antworten

Alle Fragen im Überblick:

Ist es riskanter geworden, in die USA zu reisen?

Seit dem Amtsantritt von US-Präsident Donald Trump mehren sich Berichte über Probleme bei der Einreise in die Vereinigten Staaten. Auch deutsche Staatsbürger berichten, dass ihnen die Einreise verweigert oder sie sogar kurzzeitig festgehalten wurden. In einem Fall wurde einer Frau, die eigentlich nur Urlaub in den USA machen wollte, unterstellt, sie wolle dort illegal arbeiten. 

Ein anderer Fall betraf einen Mann, bei dem es während einer Sicherheitsbefragung am Flughafen zu einem Missverständnis gekommen war: Er gab versehentlich an, in Los Angeles zu leben – dabei handelte es sich ebenfalls um eine reine Urlaubsreise. Beide Touristen wurden über Wochen in Haftanstalten festgehalten, bevor sie schließlich nach Deutschland zurückkehren konnten. Ähnliche Vorfälle gab es auch mit Reisenden aus anderen Ländern.

Als Reaktion darauf hat das Auswärtige Amt seine Reisehinweise für die USA überarbeitet. Obwohl keine Reisewarnung für die USA besteht, raten die deutschen Behörden zu erhöhter Vorsicht und empfehlen, sich vor Reiseantritt gründlich über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren. 

Das Auswärtige Amt rät allen, vorab genau zu prüfen, ob Angaben zu Zweck und Dauer der Reise wirklich stimmen. „Vorstrafen in den USA, falsche Angaben zum Aufenthaltszweck oder eine auch nur geringfügige Überschreitung der Aufenthaltsdauer bei Reisen können bei Ein- beziehungsweise Ausreise zu Festnahme, Abschiebehaft und Abschiebung führen.“

Visum oder ESTA: Was muss man vor der Einreise in die USA beantragen?

Grundsätzlich gelten für die Einreise in die USA dieselben Regeln wie bisher: Deutsche Staatsangehörige können ohne Visum einreisen, sofern sie am sogenannten Visa Waiver Program teilnehmen. Für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen genügt ein gültiger elektronischer Reisepass. Auch Kinder benötigen ein solches Reisedokument, das den gesamten Aufenthalt über gültig sein muss.

© Lea Dohle

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Zusätzlich ist eine elektronische Reisegenehmigung (ESTA) erforderlich. Diese kostet 21 US-Dollar und muss für jede reisende Person, auch Minderjährige, separat beantragt werden. Die Zahlung erfolgt per Kreditkarte oder PayPal. Eine Antragstellung ist außer über die offizielle Website auch über die ESTA-App für Apple- oder Android-Geräte möglich.

Reisende ohne elektronischen Reisepass, etwa mit einem vorläufigen oder einem Kinderreisepass, sind von der visumfreien Einreise ausgeschlossen und benötigen in jedem Fall ein reguläres Visum. Besondere Regeln gelten auch für Reisende, die in der Vergangenheit bestimmte Länder besucht haben. Wer sich etwa nach dem 11. Januar 2021 in Kuba aufgehalten hat, kann das ESTA-Verfahren nicht mehr nutzen. Dies gilt auch für Transitreisende und Reisende mit Kurzaufenthalten in Kuba.

Vom Visa Waiver Program grundsätzlich ausgeschlossen sind deutsche Staatsangehörige mit doppelter Staatsbürgerschaft von Ländern wie dem Iran, dem Irak, Nordkorea, Syrien oder dem Sudan sowie Personen, die sich seit März 2011 in bestimmten Ländern wie Libyen oder dem Jemen aufgehalten haben. Auch sie benötigen ein Visum, Ausnahmen gelten nur für Regierungs- oder Militärangehörige.

Mit welchen Problemen müssen Reisende rechnen?

Seit Januar 2025 akzeptiert das ESTA-System bei der Geschlechtsangabe nur noch „männlich“ oder „weiblich“. Entscheidend ist das bei der Geburt eingetragene Geschlecht. Wer einen abweichenden Geschlechtseintrag führt, muss zusätzlich eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister mitführen. In Zweifelsfällen empfiehlt das Auswärtige Amt, frühzeitig Kontakt mit der US-Auslandsvertretung aufzunehmen.

Wichtig zu wissen: Selbst eine gültige ESTA-Genehmigung oder ein Visum garantieren nicht die Einreise. Die Entscheidung trifft stets der US-Grenzschutz vor Ort. Reisende sollten deshalb Nachweise über Rück- oder Weiterreise bereithalten. Gegen eine Einreiseverweigerung ist kein Widerspruch möglich, auch deutsche Auslandsvertretungen können in einem solchen Fall nicht intervenieren.

Bei der ESTA-Beantragung müssen korrekte Angaben gemacht werden, insbesondere zum Reisezweck. Falsche Angaben oder eine Überschreitung der erlaubten Aufenthaltsdauer können schwerwiegende Folgen haben, von einer Festnahme bis hin zur Abschiebung.

Wird bei der Einreise in die USA das Handy kontrolliert?

Wer in die USA reist, sollte sich auf strenge Kontrollen einstellen, auch digital. US-Grenzbeamte setzen laut Medienberichten zunehmend KI-gestützte Systeme ein, um öffentlich zugängliche Inhalte von Social-Media-Konten, Blogs oder Foren zu analysieren. Begründet werden diese Analysen damit, dass Behörden so Hinweise auf sicherheitsrelevantes Verhalten erkennen könnten. In der Praxis können aber auch kritische Beiträge zum Problem werden. Ob das Löschen kritischer Inhalte oder das Umstellen von Social-Media-Konten auf privat hilft, lässt sich kaum sagen.

Wie das Auswärtige Amt schreibt, dürfen elektronische Geräte wie Laptops oder Handys bei der Einreise durchsucht und einbehalten werden. Auch Passwörter oder biometrische Entsperrungen können verlangt werden.

Schon am Abflughafen kann es zu Befragungen kommen, daher empfiehlt das Auswärtige Amt, mindestens drei Stunden Vorlaufzeit einzuplanen. Zusätzlich durchleuchten US-Behörden alle Gepäckstücke. Verschlossene Koffer können gewaltsam geöffnet werden. „Schließen Sie Ihre Koffer nicht ab“, rät das Auswärtige Amt.

Am Einreiseort werden außerdem die Unterkunftsadresse sowie Reisedetails abgefragt – fehlen diese Angaben, kann die Einreise scheitern. Fluggesellschaften sind zudem verpflichtet, Passagierdaten an die US-Behörden weiterzugeben.

Muss man seine Social-Media-Konten bei der Visabewerbung angeben?

Für ESTA-Anträge ist die Angabe von Social-Media-Konten freiwillig, aber in vielen Fällen empfehlenswert. Seit 2020 enthält das ESTA-Formular ein Feld, in dem Social-Media-Plattformen und Nutzernamen eingetragen werden können, die in den vergangenen fünf Jahren genutzt wurden. Eine Pflicht zur Angabe besteht nicht, eine transparente und vollständige Auskunft kann aber zu einer zügigeren Bearbeitung führen. Auch können mögliche Rückfragen seitens der US-Behörden vermieden werden. Wer keine entsprechenden Konten besitzt oder genutzt hat, kann dies im Formular entsprechend vermerken.

Bei US-Visaanträgen dagegen ist die Angabe von Social-Media-Konten verpflichtend. Fehlende oder falsche Angaben können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Wer Social-Media-Nutzung verschweigt, obwohl sie vorlag, riskiert eine spätere Einreiseverweigerung oder sogar ein dauerhaftes Visumverbot. Auch gelöschte Konten sollten angegeben werden, wenn sie in den zurückliegenden fünf Jahren aktiv waren. Zuletzt verschärfte die Trump-Regierung die Regelungen für Studentenvisa: Bewerber für solche Einreisegenehmigungen müssen ihre Social-Media-Konten auf öffentlich stellen

Sind die Reisen in die USA seit Donald Trumps Amtsantritt eingebrochen?

Die Zahl der Reisen aus Deutschland und der EU in die USA ist leicht zurückgegangen – laut US-Handelsbehörde aus Deutschland um rund sieben Prozent. Auch Flugbuchungen aus Europa für den Sommer 2025 sind deutlich gesunken.

Ein globaler Einbruch bleibt jedoch aus: Laut US-Behörden ergibt sich im weltweiten Vergleich für die ersten vier Monate des Jahres nur ein minimaler Rückgang von 0,15 Prozent.

Die Hauptsaison für den Tourismus ist allerdings in den USA im Juli und August. Dann könnten sich stärkere Auswirkungen zeigen.