Für die juristische Klärung des sogenannten „Ewigkeitsbescheids“ zur Genehmigung der dritten Start- und Landebahn des Münchner Flughafens gibt es nun einen Termin. Am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof soll dazu am Dienstag, 8. Juli, von 9 Uhr an eine mündliche Verhandlung stattfinden. Wegen des großen öffentlichen Interesses wurde als Verhandlungsort der Sitzungssaal 5 des Verwaltungsgerichts München ausgewählt.

Dies hat das Landratsamt Freising mitgeteilt – der Landkreis ist einer von mehreren Klägern in der Sache. Außerdem beteiligt sind die Stadt Freising, die Gemeinde Berglern, der Bund für Umwelt und Naturschutz und mehrere Privatpersonen. Die Klage richtet sich gegen einen Bescheid des Luftamts Südbayern, die regionale Luftaufsicht der Regierung von Oberbayern, aus dem vergangenen September. Darin hatte das Amt auf Antrag des Flughafenbetreibers Flughafen München GmbH (FMG) festgestellt, dass es – vereinfacht ausgedrückt – für die dritte Startbahn ein ewiges Baurecht gibt.

Ein solches sieht das Baugesetzbuch grundsätzlich nicht vor, so verfallen etwa einfache Baugenehmigungen nach drei Jahren. Bei einem Planfeststellungsbeschluss – gewissermaßen die Baugenehmigung für Großprojekte wie Straßen oder auch Startbahnen – sind es fünf plus die Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung um den gleichen Zeitraum. Für die dritte Startbahn ergäbe sich damit ein endgültiger Ablauf der Frist zum 5. März 2026.

Allerdings – das gilt sowohl für Häusle- wie für Startbahnbauer – gilt das nur, wenn in der betreffenden Frist nicht mit dem Vorhaben begonnen wurde, und genau das ist der Kern, um den sich die Klage am Verwaltungsgerichtshof dreht. Denn FMG und Luftamt argumentieren, dass sehr wohl innerhalb der Geltungsdauer des Planfeststellungsbeschlusses mit der Umsetzung des Projektes begonnen worden sei – also gewissermaßen. Denn zwar wurde für die eigentliche Startbahn bisher gar nichts gebaut, aber andere Maßnahmen, wie etwa der Bau des S-Bahn-Tunnels für den Erdinger Ringschluss stünden eindeutig im Zusammenhang mit der Flughafenerweiterung. Und damit gebe es einen Baubeginn, ein Ablauf der Frist des Planfeststellungsbeschlusses sei somit nicht mehr möglich.

Flughafenausbau

:Klagen gegen unbefristetes Baurecht eingereicht

Ein vom Landkreis Freising angeführtes Bündnis und der Bund Naturschutz setzen sich juristisch gegen den „Ewigkeitsbescheid“ für die dritte Startbahn zur Wehr. Einmal mehr geht es ihnen auch darum, das ungeliebte Projekt endgültig zu beerdigen.

Für die Klägerseite ist diese Auffassung ganz klar unzutreffend, besonders das Argument mit dem S-Bahn-Tunnel, denn dessen Planung datiere weit vor jener der Startbahn. Aber es gibt auch grundsätzliche Einwände gegen den Beschluss, dieser erfülle grundlegende rechtsstaatliche Standards nicht. So habe das Luftamt gar nicht überprüft, ob und wie mit der Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses begonnen wurde, auch eine in Bauleitverfahren übliche Beteiligung der Betroffenen habe nie stattgefunden. Beispielsweise sei der Bund Naturschutz, der einige für die Startbahn benötigte Flächen besitzt, weder angehört worden, noch hätten die Umweltschützer Einsicht in den Antrag erhalten.

Hintergrund des Streits ist auch die Hoffnung der Startbahngegner, dass – sollte der alte Planfeststellungsbeschluss tatsächlich als verfristet gelten – ein neues Verfahren anders ausgehen könnte. Der 2016 angenommene Bedarf für die Erweiterung habe sich nicht betätigt, sagte Freisings Landrat Helmut Petz (Freie Wähler) im September 2024. Somit gebe es keine Rechtfertigung mehr für den Bau und die damit einhergehenden Beeinträchtigungen, in Folge könne es auch keine neue Genehmigung geben.