Berlin – Landgericht Berlin, Donnerstag, den 26. Juni: Nemer Remmo (21), einer der Söhne aus dem berüchtigten arabischen Remmo-Clan, bekommt zehn Monate auf Bewährung. Er hatte einer wehrlosen Polizistin mit voller Wucht auf den Kopf und ins Gesicht geschlagen. Der Staatsanwalt hatte 18 Monate ohne Bewährung verlangt.

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Rückblende, Silvester 2023, 0.15 Uhr, Alt-Buckow: Die 15 Jahre alte Schwester von Nemer Remmo rennt auf die Straße, ohne auf den Verkehr zu achten. Ein Polizeiwagen, der mit Blaulicht und Sirene unterwegs ist, kann nicht mehr bremsen. Das Mädchen knallt vorn gegen den Wagen, stürzt und wird verletzt.

Nemer Remmo (21) sieht es und lässt die Schwester liegen. Er rennt zum Polizeifahrzeug, reißt die Fahrertür auf und schlägt der 24 Jahre alten Polizistin am Steuer mehrfach mit der Faust mitten ins Gesicht und auf den Kopf. Die Polizistin kann sich nicht wehren, bleibt unter Schock und mit Hämatomen am Kopf sitzen. Kollegen können den rasenden Remmo überwältigen.

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Ein Jahr und sechs Wochen später, am 13. Februar 2025, soll Nemer Remmo verurteilt werden. Das Jugendschöffengericht am Landgericht hat sich vorbereitet, denn bis zum Alter von 21 Jahren kann nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden. Man hat den besonders geschützten Saal 500 gewählt, in dem Mörder, Totschläger, Vergewaltiger und gefährliche Banden-Kriminelle vor Gericht stehen.

Aber der Angeklagte erscheint nicht, er meldet sich krank. Daraufhin wird der Prozessauftakt auf den 26. Juni vertagt, auf einen Termin anderthalb Jahre nach der Tat.

Nemer Remmo wurde am Donnerstag wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Angriffs auf Vollstreckungsbeamte verurteilt. Er weiß, was er zu tun hat – alte Clan-Routine: Er wirft sich in den Staub: „Es tut mir leid. Ich habe schweres Unrecht getan.“

So stimmt man das Gericht milde – und es gelingt: Die Richterin spricht zwar von der „Schwere der Schuld“, aber sie setzt die Strafe zur Bewährung aus. Nemer Remmo spaziert entspannt aus dem Gericht. Die Polizistin, die am Steuer saß, bleibt als Nebenklägerin zurück. Sie leidet bis heute unter schweren Panikattacken.

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Wie kam es zu diesem lächerlichen Urteil? Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder hatte die Richterin ganz persönlich Angst vor den Remmos und wollte den Schläger aus ihren Reihen deshalb lieber schonen, oder sie ist so grenzenlos naiv, dass sie bitte unbedingt den Job wechseln sollte.

Denn die Remmos sind für ihre skrupellosen Verbrechen bekannt und ihre spektakulären Raubzüge (Goldmünze Bode-Museum, Sachsenschatz Dresden, Überfall auf Geldtransporter am Kudamm). Sie zeigen ihre Verachtung gegenüber dem deutschen Staat und seinen Vertretern ganz brutal. Deshalb schlug dieser Flegel der jungen Polizistin ins Gesicht.

Die Richterin hat dem Kampf gegen die Clan-Gewalt einen Bärendienst erwiesen. Die Mafia kann sich wieder einmal schlapp lachen über eine Justiz, die sich als furchtbar schwach erweist.

Hat Gunnar Schupelius recht? Schreiben Sie an: gunnar.schupelius@axelspringer.de