Interaktiv

Standdatum: 30. Juni 2025.

Autorinnen und Autoren:
Alexander Schnackenburg

Naturschutzgebiet Werderland in Lesum

Das Werderland in Bremen-Lesum steht unter Naturschutz.

Bild: Imago | Blickwinkel

Das Land Bremen richtet rund um den Unisee und die „Uniwildnis“ ein neues Landschaftsschutzgebiet ein. Wir geben einen Überblick über die anderen 33 Natur- und Landschaftsschutzgebiete.

Zwar besteht das Land Bremen ausschließlich aus zwei Städten. Der ländliche Raum Bremens ist folglich überschaubar. Dennoch gibt es im Land Bremen 20 Naturschutzgebiete. Das größte davon ist die Luneplate in Bremerhaven mit einer Fläche von 1.438 Hektar (1 Hektar = 10.000 Quadratmeter). Das Ruschdahlmoor oder auch Lesumer Moor in Bremen-Nord ist mit 4,8 Hektar Fläche das kleinste Naturschutzgebiet im Land Bremen.

Neben den 20 Naturschutzgebieten gibt es in den Städten Bremen und Bremerhaven 13 Landschaftsschutzgebiete. Hinzukommen soll das Landschaftsschutzgebiet „Uniwildnis“ rund um den Unisee. Einen Überblick über die bestehenden Gebiete geben unsere interaktiven Karten:

Bremens Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete

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Bremerhavens Naturschutz- und Landschaftsschutgebiete

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Was Naturschutz- von Landschaftsschutzgebieten unterscheidet

Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete liegen oft direkt nebeneinander. Insbesondere dann, wenn es sich aus ökologischer Sicht um miteinander zusammenhängende Gebiete handelt, die allerdings von den Behörden in unterschiedliche Schutzzonen unterteilt worden sind. Dazu muss man wissen: Naturschutzgebiete haben den größeren Schutzstatus als Landschaftsschutzgebiete.

Dazu teilt das Bremer Umweltressort mit: „In Naturschutzgebieten sind grundsätzlich alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Gebietes oder seiner Bestandteile sowie zu einer nachhaltigen Störung führen können.“ Denn in Naturschutzgebieten stehe der Erhalt von Lebensgemeinschaften oder der Lebensräume bestimmter Tier- und Pflanzenarten im Vordergrund.

Landschaftsschutzgebiete sollen laut Umweltressort dagegen lediglich „die Eigenart, Vielfalt und Schönheit des Landschaftsbildes sichern“ sowie die Bedeutung der betreffenden Landschaft für die Erholung. Gleichzeitig sollten sie „zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes beitragen“.

Information zum Thema
Was in Naturschutzgebieten erlaubt, was verboten ist

Naturschutzgebiete zählen zusammen mit den Nationalparks zu den am strengsten geschützen Gebieten. Man erkennt sie an drei- beziehungsweise fünfeckigen Schildern Seeadlern oder Eulen (letzgenannte in Bremen und Niedersachsen).

Zwar darf man Naturschutzgebiete grundsätzlich betreten. In den meisten Naturschutzgebieten ist es zudem erlaubt, Hunde mitzuführen – allerdings ausschließlich an kurzen Leinen. Verboten ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz in Naturschutzgebieten alles, was das Schutzgebiet oder Teile davon zerstören, beschädigen, verändern oder auch zu einer nachhaltigen Störung im Schutzgebiet führen kann. Dazu zählt:

  • das Pflücken oder sonstige Entfernen von Pflanzen und Pilzen.
  • das Stören (vor allem Fangen, Verletzen oder Töten) von wild lebenden Tieren.
  • das Betreten oder Befahren des Gebiets außerhalb dafür bestimmter Wege.
  • das Baden und Tauchen in den Gewässer.
  • das Befahren der Gewässer.
  • das Hinterlassen von Abfällen, vor allem von Glas oder brennenden, beziehungsweise glimmenden Gegenständen.
  • der Einsatz von Drohnen, Ballons, Raketen sowie sonstiger Flugmodelle oder Modellflugkörper.

Quelle: juraforum.de

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Dieses Thema im Programm:
buten un binnen, 22. Mai 2024, 19:30 Uhr