Gerichtsurteil bestätigt: Professor aus Göttingen bekommt weniger Geld | ndr.de
Stand: 30.06.2025 12:03 Uhr
Ein Professor der Universität Göttingen hat nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg seine beamtenrechtliche Pflicht verletzt. Wegen Belästigung wird der Mann für fünf Jahre herabgestuft.
Das OVG bestätigte mit seiner Entscheidung vom vergangenen Mittwoch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen aus dem Oktober 2023. Dieses ist damit rechtskräftig. Der Forstwissenschaftler wird demnach für fünf Jahre um zwei Besoldungsgruppen zurückgestuft. Dies entspricht einem monatlichen Gehaltsverlust von rund 2.000 Euro. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann mehrfach und über Jahre hinweg Studentinnen, Doktorandinnen und Mitarbeiterinnen sexuell belästigt, sie grenzüberschreitend angefasst und sich anzüglich geäußert hat. Insgesamt waren 44 Einzelvorwürfe aufgelistet – in neun Fällen entschied das OVG, dass der Professor Frauen sexuell belästigt hat. Der Professor und die Universität hatten Einspruch gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts eingelegt.
Professor darf seinen Beamtenstatus behalten
Die Universität wollte den Angaben zufolge mit ihrer Berufung erreichen, dass der Professor aus dem Beamtenverhältnis entlassen wird. Das Oberverwaltungsgericht verhängte am Freitag allerdings nur die zweithöchste Strafe, da sich das Disziplinarverfahren rund acht Jahre hingezogen hatte. Auch hatte die Unipräsidentin damals zwar dienstliche Gespräche mit dem Professor geführt, eine schriftliche Abmahnung soll es aber nicht gegeben haben. Selbst nach den Gesprächen mit der Leitung in den Jahren 2012 und 2013 habe der Mann sein Verhalten nicht geändert, so das Oberverwaltungsgericht.
Machtgefälle zu Nachwuchswissenschaftlerinnen ausgenutzt
Der Professor habe seine Stellung als Universitätsprofessor dazu ausgenutzt, „seine Macht zu demonstrieren und die betroffenen weiblichen Nachwuchskräfte in ihrer Würde zu verletzen“, begründete das Gericht. So soll der Mann unter anderem einer Doktorandin bei einer Besprechung in seinem Dienstzimmer unter dem Tisch mit dem Fuß am Bein hochgestrichen haben. Das hatte sie als Geste der Machtausübung empfunden. Außerdem soll der Mann mehrfach Mitarbeiterinnen die Hand auf den Oberschenkel gelegt haben.
2012 gab es erste Hinweise
Der Forstwissenschaftler war 2011 als Professor auf Lebenszeit an die Georg-August-Universität Göttingen berufen worden. 2012 erhielt die Gleichstellungsberechtigte erste Hinweise auf unerwünschtes sexuelles Verhalten. Die damalige Universitätsleitung hatte deshalb mehrere dienstliche Gespräche mit ihm geführt. Nachdem es von Mitarbeiterinnen später weitere Hinweise gegeben hatte, verbot die Universität ihm 2017 die Führung der Dienstgeschäfte und erteilte ihm ein Hausverbot. 2018 folgte die Disziplinarklage der Hochschule – Ziel war seine endgültige Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.
Das Verwaltungsgericht sah es als erwiesen an, dass sich der 60-Jährige in neun Fällen pflichtwidrig verhalten hatte.
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