Zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten hat das Landgericht Mannheim einen 30-Jährigen verurteilt. Er soll einen anderen Mann niedergestochen haben.

Die Meinungen gingen nach fünf Verhandlungstagen auseinander. So hatte der Vertreter der Staatsanwaltschaft in seinem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten

Bitte loggen Sie sich ein um den Artikel im Klartext zu sehen.

mf;rluu& ngmeaneses .helgaent hmmIerni uteaetl der wtavoufrTr uaf evernsthuc sghTcltao und e&;lelfmuhcairgh ul&tee.vrrplonr;uezmKg reD Anawtl sde Mnasen teilh igehneng eien Fasisrehetiretf von shecs M,noaetn die im uAslhsscn zru auunlBrm&hweg; stusategez nwdere n≤tmn,uok rl&m;ufu -t